Datenschutz: Brüssel soll es richten

Die EU ist gefordert, und einen kleinen Gipfel gibt es auch: Die Bundesregierung hat im Kabinett Maßnahmen für den Schutz der Privatsphäre beschlossen. Dabei gibt es aber nur ein konkretes Ergebnis und einen Aufruf an die deutsche IT-Branche.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (Bild: Bundestag.de/Screenshot: Golem.de)

In einer Sitzung des Kabinetts hat die Koalition aus CDU, CSU und FDP Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre beschlossen. Ohne die NSA-Affäre und andere betroffene Geheimdienste beim Namen zu nennen, weist Innenminister Hans-Peter Friedrich darauf hin, dass das durch " aktuelle Ereignisse und Berichterstattung" notwendig sei, weil die Bürger "Fragen zum Schutz ihrer Privatsphäre" hätten.

Diesen Schutz soll unter anderem die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung gewährleisten. Derzeit wird in der Europäischen Union darüber verhandelt, wie der Datenschutz vereinheitlicht werden kann. Von Friedrich kommt dazu der Vorschlag, dass Unternehmen, die Daten an Behörden und Drittstaaten übermitteln, dies vorher durch die Datenschutzbeauftragten genehmigen lassen sollen. Ob solche Anfragen dann öffentlich oder unter Richtervorbehalt behandelt werden, gab Friedrich dabei noch nicht an.

Auch, wie die Weitergabe an Drittstaaten geregelt werden soll, geht aus einer per E-Mail versandten Erklärung der Bundesregierung noch nicht hervor. Ausländische Geheimdienste wie die NSA und der britische GCHQ sind auf eine Übermittlung von Daten durch europäische Unternehmen gar nicht angewiesen, wenn sie, wie aus den Unterlagen von Edward Snowden hervorgeht, die Informationen auf US-Servern abschöpfen oder gleich den gesamten Internetverkehr zum Beispiel an transatlantischen Seekabeln mitschneiden können.

Wohl auch deshalb weist die Regierung darauf hin, dass bei einem kommenden runden Tisch mit Vertretern der IT-Branche der Einsatz von Produkten von "vertrauenswürdigen Herstellern" thematisiert werden soll. Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, soll dieses Treffen am 9. September 2013, das auch als kleiner IT-Gipfel betrachtet werden kann, leiten.

In einem neunseitigen "Fortschrittbericht" zog die Regierung eine erste Bilanz ihrer Reaktionen auf die NSA-Affäre. Als konkretes Ergebnis der Bemühungen um mehr Datenschutz nennt die Bundesregierung die "Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen mit den USA, Großbritannien und Frankreich". Diese Vereinbarungen erlaubten den Siegermächten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Eingriffe in deutsche Grundrechte wie das Post- und Fernmeldegeheimnis, um ihre in Deutschland stationierten Truppen zu schützen. Dies war jedoch schon am 2. August 2013 erfolgt.

Im Falle der NSA scheinen diese Abkommen, die auch als Nato-Truppenstatut bekannt sind, ohnehin durch neuere Verträge wie den vom April 2002 über eine Zusammenarbeit von BND und NSA überholt zu sein. Auch das von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) am 12. August 2013 in Aussicht gestellte No-Spy-Abkommen zwischen BND und NSA erwähnt die Bundesregierung in ihrem Maßnahmenkatalog nicht.

Für weitere Hintergründe aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:

Chronologie der Ereignisse

Glossar zur NSA-Affäre

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