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Datenschutz: Beschwerde über Gesichtsscan bei Ryanair eingereicht

Der irische Billigflieger Ryanair will angeblich per Gesichtsscan die E-Mail-Adresse von Kunden überprüfen. Das gefällt Datenschützern gar nicht.

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Ryanair will mit Gesichtserkennung die Kontaktdaten überprüfen. (Bild: Christian Hartmann/Reuters)

Wegen einer fragwürdigen Praxis bei der Flugbuchung hat die irische Fluggesellschaft Ryanair Ärger mit Datenschützern. Weil Ryanair von Kunden eines Online-Reisebüros vor Antritt des Fluges einen "Verifizierungsprozess" samt Gesichtserkennung verlange, habe man eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht, teilte die österreichische Datenschutzorganisation Noyb am 27. Juli 2023 mit. "Die Airline scheint bereitwillig das Recht auf Datenschutz ihrer Kunden zu verletzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen", hieß es zur Begründung.

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Im konkreten Fall sei die Beschwerdeführerin aufgefordert worden, sich entweder mit Hilfe von Gesichtserkennung zu verifizieren oder mehr als zwei Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter am Flughafen zu erscheinen. Sonst hätte sie den Flug nicht antreten können. Zudem habe sie eine Gebühr für den Verifizierungsprozess bezahlen müssen.

Begründung fragwürdig

Laut Ryanair solle das Verfahren bei der Überprüfung der Kontaktdaten helfen. "In Wirklichkeit verfügt die Airline aber schon über alle relevanten Informationen. Außerdem verlangt Ryanair keine biometrischen Scans, wenn man direkt über die Ryanair-Webseite bucht", schreibt Noyb. "Eine Verifizierung von Kontaktdaten mittels biometrischer Daten macht außerdem wenig Sinn. Meine E-Mail-Adresse ist nicht auf meinem Gesicht oder Pass abgedruckt", sagte Romain Robert von Noyb.

Nach Einschätzung der Datenschützer könnte der eigentliche Zweck des Verfahrens darin bestehen, Kunden an der Flugbuchung über Online-Reisebüros zu hindern. "Ryanair profitiert nicht nur vom Verkauf von Flügen, sondern auch von der Vermittlung von Mietwagen und Hotelbuchungen direkt auf der eigenen Webseite", heißt es. Wenn Kunden ihren Flug woanders buchten, verdiene Ryanair also kein zusätzliches Geld.

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Ryanair habe in der Vergangenheit bereits erfolglos gegen Online-Reisebüros geklagt, weil sie deren Flüge angeboten hätten. Nun sei die Fluggesellschaft dazu übergegangen, ihre Marktposition auf Kosten der Privatsphäre ihrer Kunden zu sichern.

Ausgehend von Ryanairs Jahresumsatz von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 könnte die spanische Datenschutzbehörde AEPD eine Geldstrafe von bis zu 192 Millionen Euro verhängen.

Nachtrag vom 28. Juli 2023, 11:51 Uhr

Ein Ryanair-Sprecher teilte mit, dass die Fluglinie keine Geschäftsbeziehungen zu Online-Reisebüros unterhalte. Diese seien nicht befugt, die Flüge zu verkaufen. Das Unternehmen wirft den Reisebüros vor, in vielen Fällen die Flüge und Zusatzleistungen mit versteckten Aufschlägen zu verkaufen und falsche Kontaktinformationen sowie Zahlungsdetails anzugeben.

Daher müssten diese Kunden "ein einfaches Kundenverifizierungsverfahren durchlaufen und können sich für eine biometrische Verifizierung entscheiden oder alternativ ein digitales Verifizierungsformular ausfüllen". Beides entspreche den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).