Datenschutz: Apple muss für Videoüberwachung Schmerzensgeld zahlen

In Apple-Stores werden Mitarbeiter überall beobachtet. Illegal, befand ein Gericht. Das Urteil ist endlich rechtskräftig, die Kameras sind noch lange nicht abmontiert.

Artikel veröffentlicht am , Kai Biermann/Zeit Online
Apple-Beschäftigte im März 2011 in San Francisco
Apple-Beschäftigte im März 2011 in San Francisco (Bild: Mark Blinch/Reuters)

Apple hat seine Mitarbeiter illegal mit Videokameras überwacht, Zeit Online berichtete. Nun muss die Apple Retail Germany GmbH, die Apples Läden betreibt, dafür Schmerzensgeld an einen Betroffenen zahlen.

Inhalt:
  1. Datenschutz: Apple muss für Videoüberwachung Schmerzensgeld zahlen
  2. Kein Kommentar von Apple

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte bereits im November 2013 entschieden, dass die Kameras, die den Mitarbeiterbereich des Apple-Stores in Hamburg beobachten, "ein ganz erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" sind. Doch hatte Apple Retail dagegen Berufung eingelegt. Einen Tag bevor über die Berufung entschieden werden sollte, zog das Unternehmen diese allerdings zurück - womit das ursprüngliche Urteil mit dem Aktenzeichen 22 Ca 9428/12 nun rechtskräftig wurde. Dem ehemaligen Mitarbeiter stehen damit 3.500 Euro zu.

Er war als "Genius" bei Apple beschäftigt, als Techniker also, der die Geräte der Kunden repariert. Sein Arbeitsplatz war das von Apple sogenannte Back of House, die hinteren Räume des Ladens, die den Kunden versperrt sind. Dort sind an der Decke kugelförmige Überwachungskameras angebracht, die Lager, Arbeitsplätze und Pausenbereiche und das Büro des Managers überblicken können. Ihre Bilder werden auf Festplatten gespeichert und können im Zweifel auch extern abgerufen werden.

Laut Apple sind entsprechende Kameras in allen Stores weltweit installiert. Das Unternehmen argumentiert, das sei notwendig, um Diebstahl und andere Straftaten aufzuklären und zu verhindern.

"Psychischer Anpassungsdruck"

Die Richterin am Arbeitsgericht war eindeutig anderer Meinung. In ihrem Urteil heißt es, anders als von Apple behauptet, erlaube das deutsche Datenschutzgesetz keine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitsplätzen. Die Rechte der Menschen wiegten in dem Fall höher als der Wunsch des Unternehmens, seine Investition zu schützen. Dass die Arbeit der Mitarbeiter nicht aufgrund der Videos beurteilt werde, spiele dabei keine Rolle. Denn solche Kameras "seien geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, wesentlich gehemmt würden".

Man kann argumentieren, dass es dem Unternehmen genau darum geht. Immerhin legt es viel Wert darauf, dass seine Mitarbeiter uniform und eben nicht selbstständig auftreten. Die Angestellten in den Apple-Stores müssen während der Arbeit einheitliche T-Shirts tragen, die sie privat auf keinen Fall nutzen dürfen. Auch werden sie geschult, Kunden auf bestimmte Arten anzusprechen und standardisiert auf sie zu reagieren. Eigenständige Äußerungen über Apple in der Öffentlichkeit sind ihnen verboten.

Allerdings beschränkt das Grundgesetz - auf das sich die Richterin hier auch bezog - solche Anpassungsbemühungen. Aus gutem Grund. Denn, so heißt es im Urteil, solche Einschränkungen des Einzelnen "beeinträchtigen zugleich auch das Gemeinwohl", da Selbstbestimmung ein elementarer Teil der demokratischen Gemeinschaft sei.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Kein Kommentar von Apple 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Anonymer Nutzer 10. Aug 2014

" Weil diese eben nur bei Diebstahl angeschaut werden es geht hierbei nicht die...

raphaelo00 10. Aug 2014

Hehe

Nerd_vom_Dienst 09. Aug 2014

Der Threadtitel ist schon äusserst unangebracht, da Sektenartiges Verhalten hier von den...

Nerd_vom_Dienst 09. Aug 2014

Gehts eigentlich noch assozialer? Dann soll sich Apple gefälligst Verkaufsroboter bauen...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /