Datenschutz: Apple muss für Videoüberwachung Schmerzensgeld zahlen
In Apple-Stores werden Mitarbeiter überall beobachtet. Illegal, befand ein Gericht. Das Urteil ist endlich rechtskräftig, die Kameras sind noch lange nicht abmontiert.

Apple hat seine Mitarbeiter illegal mit Videokameras überwacht, Zeit Online berichtete. Nun muss die Apple Retail Germany GmbH, die Apples Läden betreibt, dafür Schmerzensgeld an einen Betroffenen zahlen.
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Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte bereits im November 2013 entschieden, dass die Kameras, die den Mitarbeiterbereich des Apple-Stores in Hamburg beobachten, "ein ganz erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" sind. Doch hatte Apple Retail dagegen Berufung eingelegt. Einen Tag bevor über die Berufung entschieden werden sollte, zog das Unternehmen diese allerdings zurück - womit das ursprüngliche Urteil mit dem Aktenzeichen 22 Ca 9428/12 nun rechtskräftig wurde. Dem ehemaligen Mitarbeiter stehen damit 3.500 Euro zu.
Er war als "Genius" bei Apple beschäftigt, als Techniker also, der die Geräte der Kunden repariert. Sein Arbeitsplatz war das von Apple sogenannte Back of House, die hinteren Räume des Ladens, die den Kunden versperrt sind. Dort sind an der Decke kugelförmige Überwachungskameras angebracht, die Lager, Arbeitsplätze und Pausenbereiche und das Büro des Managers überblicken können. Ihre Bilder werden auf Festplatten gespeichert und können im Zweifel auch extern abgerufen werden.
Laut Apple sind entsprechende Kameras in allen Stores weltweit installiert. Das Unternehmen argumentiert, das sei notwendig, um Diebstahl und andere Straftaten aufzuklären und zu verhindern.
"Psychischer Anpassungsdruck"
Die Richterin am Arbeitsgericht war eindeutig anderer Meinung. In ihrem Urteil heißt es, anders als von Apple behauptet, erlaube das deutsche Datenschutzgesetz keine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitsplätzen. Die Rechte der Menschen wiegten in dem Fall höher als der Wunsch des Unternehmens, seine Investition zu schützen. Dass die Arbeit der Mitarbeiter nicht aufgrund der Videos beurteilt werde, spiele dabei keine Rolle. Denn solche Kameras "seien geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, wesentlich gehemmt würden".
Man kann argumentieren, dass es dem Unternehmen genau darum geht. Immerhin legt es viel Wert darauf, dass seine Mitarbeiter uniform und eben nicht selbstständig auftreten. Die Angestellten in den Apple-Stores müssen während der Arbeit einheitliche T-Shirts tragen, die sie privat auf keinen Fall nutzen dürfen. Auch werden sie geschult, Kunden auf bestimmte Arten anzusprechen und standardisiert auf sie zu reagieren. Eigenständige Äußerungen über Apple in der Öffentlichkeit sind ihnen verboten.
Allerdings beschränkt das Grundgesetz - auf das sich die Richterin hier auch bezog - solche Anpassungsbemühungen. Aus gutem Grund. Denn, so heißt es im Urteil, solche Einschränkungen des Einzelnen "beeinträchtigen zugleich auch das Gemeinwohl", da Selbstbestimmung ein elementarer Teil der demokratischen Gemeinschaft sei.
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Kein Kommentar von Apple |
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" Weil diese eben nur bei Diebstahl angeschaut werden es geht hierbei nicht die...
Hehe
Der Threadtitel ist schon äusserst unangebracht, da Sektenartiges Verhalten hier von den...
Gehts eigentlich noch assozialer? Dann soll sich Apple gefälligst Verkaufsroboter bauen...