Kein Kommentar von Apple

Auf Fragen dazu lautet die einzige Antwort des Unternehmens: "Bitte haben Sie Verständnis, dass Apple rechtliche Angelegenheiten nicht kommentiert, insbesondere nicht einen einzelnen Vorgang bzgl. eines ehemaligen Angestellten".

Dabei gibt es durchaus noch ein paar offene Punkte. Interessant ist beispielsweise, dass Apple erst Berufung einlegte, das Urteil also anfechten wollte, diese dann aber zurückzog. Offenbar drohte dem Unternehmen, erneut zu verlieren und dabei möglicherweise gar ein noch höheres Schmerzensgeld zu kassieren.

Das zumindest war das Interesse von Beata Hubrig, der Anwältin des Betroffenen. "Das Schmerzensgeld soll Wirkung entfalten, es soll Firmen abschrecken, so etwas wieder zu tun", sagt Hubrig. Das Gerichtsverfahren ist in ihren Augen ein Erfolg, weil es die Praxis Apples klar als illegal verurteilt. Doch hatte sie sich mehr Druck auf die Firma erhofft. "Das erreicht man bei einem Unternehmen wie Apple nicht mit 3.500 Euro."

Dazu bräuchte es schon viele Fälle. Allerdings muss jeder für sich klagen, das Urteil gilt nur für den einen Fall, der verhandelt wurde. Derzeitige oder ehemalige Angestellte sollten sich daher einen Anwalt suchen, sagt Hubrig. Erst nach drei Jahren sei das Problem verjährt. Und sie sollten sich auch melden, wenn sie in die Überwachung schriftlich eingewilligt hätten.

Datenschützer prüfen

Apple legt jedem Mitarbeiter zusammen mit dem Arbeitsvertrag eine Einwilligungserklärung vor, dass er mit der Videoüberwachung einverstanden ist. Die ist nach Auffassung der Anwältin jedoch irrelevant. Schließlich ist die Einwilligung nicht wirklich freiwillig, müssen die Betroffenen doch den Eindruck gewinnen, dass sie ohne Unterschrift den Job nicht bekommen.

Die Kameras im Back of House des Hamburger Apple-Stores sind inzwischen so eingerichtet, dass sie die Arbeitsplätze nicht mehr direkt überwachen, das hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte geprüft. In anderen Läden dürfte sich allerdings nichts geändert haben, zumindest lässt Apple nicht erkennen, dass man entsprechende Anstalten macht.

Doch es gibt noch einen Weg, um die Videoüberwachung in den Stores einzuschränken. Das Urteil biete für Landesdatenschutzbehörden genug Anlass, von Amts wegen tätig zu werden, wenn in ihrem Bereich Läden sind, sagt Anja-Maria Gardain vom Berliner Landesbeauftragten. Sie verspricht für Berlin: "Wir werden den Fall prüfen."

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 Datenschutz: Apple muss für Videoüberwachung Schmerzensgeld zahlen
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Anonymer Nutzer 10. Aug 2014

" Weil diese eben nur bei Diebstahl angeschaut werden es geht hierbei nicht die...

raphaelo00 10. Aug 2014

Hehe

Nerd_vom_Dienst 09. Aug 2014

Der Threadtitel ist schon äusserst unangebracht, da Sektenartiges Verhalten hier von den...

Nerd_vom_Dienst 09. Aug 2014

Gehts eigentlich noch assozialer? Dann soll sich Apple gefälligst Verkaufsroboter bauen...



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