Herausgegebene Passwörter wieder ändern

Ein körperliches Handgemenge an der Grenze sei ebenfalls nicht zu empfehlen, wenn man nicht zufällig Jason Bourne heiße. Was jedoch nicht bedeute, dass man sich alles gefallen lassen müsse, sagte Opsahl. Wichtig sei beispielsweise, keine implizite Zustimmung zu unberechtigten Kontrollen zu geben. Daher sollten Reisende nachfragen, ob etwas eine Anweisung oder nur eine Bitte sei. Zudem sollte im Falle von Problemen möglichst alles dokumentiert werden.

Dazu gehörten Namen, Dienstmarkennummer, Behörden und Quittungen für beschlagnahmte Geräte. Bei Herausgabe von Passwörtern sollten diese nach der Kontrolle umgehend geändert werden, empfiehlt Opsahl. Möglicherweise würden die Grenzbeamten die Zugangsdaten speichern und bei einer künftigen Kontrolle wiederverwenden.

Zero-Knowledge-Cloud zu empfehlen

Trotz des Durchsuchungsverbots für US-Grenzer hat die Speicherung von Daten in der Cloud nach Ansicht der EFF ebenfalls ihre Tücken. So könnten die Behörden unter Umständen mit Hilfe eines Durchsuchungsbeschlusses auf die Daten zugreifen, von Hackern ganz abgesehen. Problematisch sei dabei, dass die meisten Cloud-Anbieter lediglich eine Transportverschlüsselung anböten. Sinnvoller sei hingegen eine lokale Verschlüsselung der Daten vor dem Hochladen, eine sogenannte Zero-Knowlegde-Cloud.

Neben der Überlegung, einen solchen Cloud-Dienst wie Spider Oak, Tresorit oder Jungle Disk zu wählen, könnten Nutzer ihre Daten auch selbst in der Cloud hosten. Wer Programme wie Owncloud oder Nextcloud nutze, müsse aber selbst für die Aktualisierung der Software sorgen. Ein Problem, auf das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon vor einiger Zeit aufmerksam gemacht hatte.

Eine sichere und unproblematische Einreise können die Tipps der EFF aber auch nicht garantieren. In ihrem Leitfaden warnt die Organisation sogar davor, dass zurückgesetzte oder komplett gelöschte Geräte gerade für ausländische Bürger riskant sein könnten. Denn es sei "höchst ungewöhnlich" für Reisende, leere Geräte mitzubringen. Am sichersten scheint daher zu sein, überhaupt nicht mehr zu reisen.

Nachtrag vom 10. Januar 2018, 11:02 Uhr

Die EFF kommentierte inzwischen ausführlich die neuen Vorgaben für die US-Grenzbehörde CBP (Customs and Border Protection). Demnach stört sich die Organisation vor allem daran, dass den Grenzbeamten nun ein "großes Schlupfloch" bleibe, um eine "erweiterte Suche" vornehmen zu können. Die Möglichkeit, eine Gefahr für die nationale Sicherheit als ausreichenden Durchsuchungsgrund geltend zu machen, höhle die Regelung aus und könne außerordentlich weit ausgelegt werden. Es gebe wenig Vorgaben für die Beamten, wie diese Vorschrift anzuwenden sei.

Nach Ansicht der EFF sollte für eine erweiterte Suche zudem der Verdacht vorliegen, dass die gespeicherten Daten auf den elektronischen Geräten selbst Beweise für einen Verstoß gegen Einreise- und Zollbestimmungen lieferten. Der bloße Verdacht, dass die betroffene Person gegen diese Bestimmungen verstoßen habe, dürfe für eine Durchsuchung nicht ausreichen. Die Behauptung der Regierung, wonach der Schutz der Privatsphäre über die verfassungsmäßig garantierten Rechte hinausgehe, ist laut EFF unzutreffend.

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 Neue Regelungen ändern wenig
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Louis Winthorpe 16. Jan 2018

Firma wechseln! Wer mit denen Geschäfte macht, ist selber Schuld - splendid isolation...

Louis Winthorpe 16. Jan 2018

... leider gewöhnt sich Mensch an alles. Nachdem wir uns in Socialmedia, eBay, Amazon...

Emulex 11. Jan 2018

Gib Merkel noch 4 Jahre ;)

quineloe 11. Jan 2018

Da hast du doch grad auch zu beigetragen...



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