Neue Regelungen ändern wenig

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump veröffentlichte Anfang Januar neue Regelungen für die Durchsuchung von elektronischen Geräten an der Grenze. Während zuvor zwischen Routine- und Nicht-Routine-Untersuchungen unterschieden wurde, gibt es nun eine einfache und eine erweiterte Suche. Geändert hat sich dadurch wenig.

Für eine erweiterte Suche, die ein Auslesen des Gerätes ermöglicht, ist ebenso wie bei den nichtroutinemäßigen Durchsuchungen ein "begründeter Verdacht" erforderlich. Dann dürfen die Grenzbeamten den Inhalt eines Gerätes - wie von Budington - beschrieben durchsuchen, kopieren und analysieren. Der Verdacht besteht beispielsweise bei Gesetzesverstößen oder Gefährdung der nationalen Sicherheit. Die EFF und die Bürgerrechtsorganisation ACLU wollen jedoch erreichen, dass für eine solche erweiterte Suche ein Gerichtsbeschluss erforderlich ist. Dazu wurde im September 2017 eine Klage beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

Kein Zugriff auf Cloud-Daten

Die Durchsuchung anderer Datenquellen, die nicht physisch vorliegen, ist der neuen Anweisung zufolge nicht erlaubt. Hingegen müssen die Reisenden auf Anforderung Passwörter nennen, um den Behörden einen Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Das gilt schon für die einfache Untersuchung. Bei dieser "manuellen" Suche dürfen die Beamten lediglich auf dem Gerät herumschnüffeln, als seien sie ein normaler Nutzer.

Der Reisende hat zwar rein formal das Recht, bei der erweiterten Durchsuchung dabei zu sein. Doch es gibt den Regelungen zufolge in Punkt 5.1.6 eine Reihe von Gründen, um dies auszuschließen. Die Aktivisten empfehlen daher ein sogenanntes Trusted Boot, um zu verhindern, dass unbemerkt Spähprogramme auf dem Rechner installiert werden. Dieses erfordert ein sogenanntes Trusted Platform Modul (TPM) oder äquivalente Hardware.

Lügen kann gefährlich werden

Opsahl empfiehlt daher, sich schon vor der Reise genau zu überlegen, wie man sich im Falle einer Gerätekontrolle verhält. Wer sich weigere, sein Gerät durchsuchen zu lassen, könne als Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wieder zurückgeschickt werden. Zudem laufe man Gefahr, dass Geräte beschlagnahmt würden.

Trotz aller Unannehmlichkeiten sollten Reisende den Grenzbeamten jedoch höflich und respektvoll begegnen. Wichtig sei in jedem Falle, die Beamten nicht zu belügen. Es gebe viele Länder, sagte Opsahl, in denen dies eine eigene Straftat darstelle, die dann gegen den Reisenden verwendet werden könne. Eine Lüge könne schon darin bestehen, wenn man den Beamten lediglich einen Dummy-Account zum Einloggen gebe. Stelle sich später heraus, dass man den eigentlichen Account verheimlicht habe, könne das ziemlichen Ärger geben. Dies könnte wohl auch passieren, wenn man seine Social-Media-Konten verheimlicht. Die EFF empfiehlt in diesem Zusammenhang, die eigenen Postings nicht öffentlich zu machen.

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Louis Winthorpe 16. Jan 2018

Firma wechseln! Wer mit denen Geschäfte macht, ist selber Schuld - splendid isolation...

Louis Winthorpe 16. Jan 2018

... leider gewöhnt sich Mensch an alles. Nachdem wir uns in Socialmedia, eBay, Amazon...

Emulex 11. Jan 2018

Gib Merkel noch 4 Jahre ;)

quineloe 11. Jan 2018

Da hast du doch grad auch zu beigetragen...



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