Datenschützer: Strenge Vorgaben für vernetzte und autonome Autos
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation hat ein Forderungspapier zu vernetzten Fahrzeugen veröffentlicht. Standortdaten sollten demnach nur in Ausnahmefällen erhoben, Aufnahmen von Personen am Weg anonymisiert werden.

Die Privatsphäre könnte durch vernetzte und selbstfahrende Autos leiden, sorgt sich die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation. Da Pkws oder Lkws zunehmend mit dem Internet und anderen Wagen verbunden würden, "werden immer mehr personenbezogene Daten durch die Fahrzeuge gesammelt, verarbeitet und Dritten zugänglich gemacht", schreibt die sogenannte Berlin Group in einem jetzt auf Deutsch veröffentlichten Arbeitspapier (PDF) zum künftigen Straßenverkehr. Die von Sensoren und Kamerasystemen erfassten Messwerte könnten sich auf das Fahrerverhalten oder auf Informationen über andere Personen innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs beziehen und durch interne IT-Systeme oder angeschlossene Geräte wie Smartphones ausgewertet werden.
- Datenschützer: Strenge Vorgaben für vernetzte und autonome Autos
- Geodaten sind besonders sensibel
Das Aufkommen selbstfahrender Autos "wird zusätzliche Datenschutzprobleme aufwerfen", befürchtet der von der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk geleitete Zusammenschluss. Die Funktionsweise autonomer Fahrzeuge erfordere es, erhebliche Informationsmengen zu erheben und zu nutzen, von denen einige personenbezogen sind. Diese könnten einer ganzen Reihe von Firmen wie Fahrzeugherstellern, Werkstätten, Vermietungs- und Carsharing-Unternehmen, Unterhaltungsanbietern oder Versicherern zur Verfügung stehen. Bei Letzteren seien zudem "neue Geschäftsmodelle" wie Pay As You Drive entstanden, die "in hohem Maße von der Verarbeitung personenbezogener Daten der Fahrer abhängen".
Die Datenschützer sehen auch Chancen in der Entwicklung. Eine "Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation mit geringer Latenz" könne beispielsweise helfen, "schnell eine Reaktion des Fahrers auf einen sich entwickelnden Verkehrsunfall auszulösen". Zugleich halten sie es aber für erforderlich, frühzeitig eine Reihe von Empfehlungen auszusprechen, um den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen aufrechtzuerhalten beziehungsweise sogar zu verbessern.
Was dürfen die Strafverfolger?
Vernetzte Autos erfassten prinzipiell sehr verschiedene Arten von Daten, erläutert die Gruppe. Informationen zum Besitzer oder Fahrer, Fahrzeug-Identifikationsnummern, MAC-Adressen oder Standortdaten könnten dabei direkt einem bestimmten Gerät oder einer natürlichen Person zugeordnet werden. Andere Kategorien wie etwa Telematikdaten, mit denen beispielsweise Geschwindigkeit oder Beschleunigung des Fahrzeugs, die Anwendung der Bremsen, die Sitzbelegung oder erkannte Erschütterungen aufgezeichnet würden, seien zumindest indirekt mit dem Fahrer verknüpft. Auch davon dürften so einige als personenbezogen gelten.
Ausgehend von dieser Basis beschreiben die Experten zahlreiche Risiken, wenn erhobene Informationen rund ums Auto etwa unrechtmäßig verarbeitet oder unerlaubt für andere Zwecke genutzt würden. "Die von den vernetzten Fahrzeugen gesammelten Daten könnten von Strafverfolgungsbehörden verwendet werden, um Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verstöße zu erkennen oder einzelne Verkehrsteilnehmer zu überwachen", konstatieren sie etwa. Dafür müsse es aber eine klare Gesetzesgrundlage geben. Es bestehe insgesamt ein sehr hohes Risiko einer "übermäßigen", nicht zweckgerechten Datenerfassung.
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Geodaten sind besonders sensibel |
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