Datenrate und Latenz: Bundesrat rückt von höherer Internet-Grundversorgung ab

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2022 überraschend(öffnet im neuen Fenster) der Verordnung zur Internet-Grundversorgung unverändert so zugestimmt wie von Bundeskabinett und Digitalausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen. Einige Bundesländer und Verbraucherverbände hatten zuvor für die Internet-Grundversorgung bessere Werte als die Mindeststandards von 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden gefordert.
Damit ist die Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung – TKMV) beschlossen.
Im Verbraucherschutzausschuss des Bundesrats hatten sich die Vertreter der Bundesländer, mit einer Enthaltung aus Schleswig-Holstein, für eine dreimal höhere Datenübertragungsrate von 30 Megabit pro Sekunde ausgesprochen. Beim Upload forderten die Ländervertreter mit 3,4 MBit/s das Doppelte.
Aus der Empfehlungsdrucksache des Bundesrates geht weiter hervor, dass der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Bundesrates empfahl, Paragraf 1 der Verordnung zu verändern und die Latenz als Hin- und Rückstrecke zwischen Netzabschlusspunkt und Referenzmesspunkt festzulegen. Das hätte zur Folge, dass die geforderte Latenz nur 75 Millisekunden betragen dürfte.
Ausschluss von europäischem Satelliteninternet
"Dort, wo es nicht sofort möglich ist, Glasfaser zu verlegen, sollte per Mobilfunk oder Satellit eine schnelle Digitalisierungshilfe für die Übergangszeit zur Verfügung gestellt werden" , sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Bitkom-Präsident Achim Berg kritisierte: "Durch die Mindeststandards für die Internet-Grundversorgung wird künftig der Einsatz geostationärer Satellitenkommunikation für die Internet-Grundversorgung ausgeschlossen. Satelliteninternet ist etabliert, zuverlässig und wird zum Beispiel auch von der Bundeswehr genutzt. Die Bandbreiten von Satelliteninternet übersteigen das, was als Minimum gefordert wird, um ein Vielfaches." Einzig die Latenzen könnten den Standard nicht erfüllen. Das Satellitennetz von Starlink allerdings kann diese Latenzen liefern, europäische Anbieter dagegen nicht.
"Dass der Bundesrat seine Blockadehaltung in letzter Sekunde aufgegeben hat, war überfällig. Die Forderungen nach höheren Bandbreiten und Latenzanforderungen waren aus rechtlicher sowie aus technischer Sicht nicht begründbar" , sagte Breko-Sprecher Matthias Schuchard.