Datengesetz geplant: Halter sollen Eigentümer von Fahrzeugdaten werden

Wem gehören die Daten, die ein vernetztes Auto generiert? Verkehrsminister Dobrindt hat dazu ganz andere Ideen als Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (Bild: bmvi)

Das Bundesverkehrsministerium will mit einem neuen Gesetz die Verfügungsrechte über Daten besser regeln. "Daten sind im Rechtssinn keine Sachen und dadurch nicht eigentumsfähig. Wir wollen deshalb Daten im Ergebnis mit Sachen gleichstellen und damit die Voraussetzung schaffen, dass diese eindeutig natürlichen oder juristischen Personen als 'Eigentum' zugewiesen werden können", heißt es im Strategiepapier Digitale Souveränität, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht wurde.

Dem "Papier" zufolge, das lediglich aus fünf knappen Stichpunkten besteht, braucht Deutschland eine neue "Datenkultur". Diese gehe "weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit hin zu einem kreativen, sicheren Datenreichtum". Der Schlüssel dazu sei die "Datensouveränität des Einzelnen". Das Ministerium von Alexander Dobrindt (CSU) schlägt daher vor, dass die Verfügungsrechte an Daten demjenigen zugewiesen werden sollen, auf den die Erstellung der Daten zurückgeht. "Die Daten und damit verbundene Rechte gehören den Menschen - bei Fahrzeugdaten etwa dem Halter, der das Fahrzeug erworben hat", heißt es in dem Vorschlag.

Datenausweis für jedes Auto

Damit verfolgt das Ministerium einen anderen Ansatz als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die anlässlich der Computermesse Cebit eine einheitliche EU-Regelung zum Dateneigentum gefordert hatte. So hatte Merkel gesagt: "Aber es ist natürlich wichtig, ob dem Autohersteller die Dinge gehören, oder ob dem Softwarehersteller die Daten gehören." Der Fahrzeughalter spielte in ihren Überlegungen keine Rolle.

Damit Fahrer überhaupt wissen, welche Daten ihr Fahrzeug überträgt, sollen die Hersteller zur Transparenz verpflichtet werden. "Daher soll für alle Dienste und Produkte wie zum Beispiel ein Kraftfahrzeug ein Datenausweis vorgeschrieben werden, der unter anderem vollumfänglich und verständlich über Umfang und Häufigkeit der Datenerhebung sowie über die Nutzung und Weitergabe der Daten aufklärt", fordert das Ministerium.

Umsetzung unklar

Der Automobilclub ADAC hatte in einer Untersuchung festgestellt, dass verschiedene BMW-Modelle auch Daten speicherten und sendeten, die gegen den Halter verwendet werden könnten. Dazu zählten unter anderem die Maximaldrehzahl des Motors mit jeweiligem Kilometerstand, die Zahl der Verstellvorgänge des elektrischen Fahrersitzes, die Anzahl der eingelegten Medien des CD-/DVD-Laufwerks sowie die Zahl der elektromotorischen Gurtstraffungen beispielsweise nach starken Bremsvorgängen.

Unklar erscheint jedoch, wie die Datenhoheit des Halters umgesetzt werden soll. Nimmt man das Papier ernst, müssten vernetzte Fahrzeuge künftig über eine Art Ausschaltknopf für Datentransfers verfügen, wie ihn der ADAC bereits gefordert hat. Eine selektive Auswahl der übertragbaren Daten wäre beispielsweise über das Fahrzeugmenü möglich. Allerdings sieht das Papier eine Zustimmungspflicht nur bei personenbezogenen Daten vor: "Eine Verarbeitung und Vernetzung darf ausschließlich anonymisiert und pseudonymisiert erfolgen; es sei denn, der Nutzer willigt in die Verwendung seiner personalisierten Daten ein."

Finanzielle Anreize für Datenweitergabe

Nach Ansicht des Ministeriums sollten Nutzern auch finanzielle Anreize geboten werden, wenn sie Daten bereitstellen. Die Regierung wolle sich dafür einsetzen, "entsprechende Anreize für Unternehmen zu schaffen". Solche Geschäftsmodelle existieren allerdings schon, wie die von Golem.de getestete Tanktaler-App.

Wie aus einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey hervorgeht, könnten Kartendienste und Autohersteller im Jahr 2030 weltweit zwischen 450 und 750 Milliarden Dollar mit Verkehrsdaten umsetzen. Einer Umfrage zufolge sind mehr als 90 Prozent von ihnen bereit, ihre Daten weiterzugeben, wenn dies beispielsweise bei der Parkplatzsuche zu Zeitersparnis führt oder die Verkehrssicherheit dadurch erhöht werden kann.

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User_x 24. Mär 2017

na aktuell wird doch die schöpfungshöhe aufgrund der immer gleichen mechanik nicht...

chefin 23. Mär 2017

Naja...Datenklau kann man sicherlich ausschliessen bei denen die drauf zugreifen müssen...

chefin 23. Mär 2017

Ja, aber das ist schon länger so. Ungefähr seit der Zeit als man nicht nur Datum sondern...



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