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Datenbankabfragen: Berliner Polizei behindert Datenschutzbeauftragte

Die Berliner Datenschutzbeauftragte untersucht polizeiliche Datenbankabfragen im Kontext rechtsextremer Morddrohungen – stößt dabei aber auf Widerstand.
/ Moritz Tremmel
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Tatort Polizei (Bild: Alexas_Fotos/Pixabay)
Tatort Polizei Bild: Alexas_Fotos/Pixabay

Die Aufgabe der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk ist es, Behörden und Unternehmen in Sachen Datenschutz zu kontrollieren. Doch die Unterstützung der Berliner Polizei bei einer Untersuchung von polizeilichen Datenabfragen im Kontext rechtsextremer Morddrohungen lasse zu wünschen übrig, erklärte die Datenschutzbeauftragte in einem Interview mit der Wochenendausgabe der Zeitung Neues Deutschland.

"Bei unserer Überprüfung hat sich gezeigt, dass es nicht zu allen Abfragen der Polizeidatenbank nachvollziehbare Begründungen gab," sagte Smoltczyk(öffnet im neuen Fenster) . Dies habe man nach wie vor nicht aufklären können, da die Sicherheitsbehörden mauerten. "Die Polizei ist besonders aufgefordert, keinen Zweifel an ihrer demokratischen und neutralen Gesinnung aufkommen zu lassen."

"Wir müssen Beschwerden nachgehen und haben das Recht, Untersuchungen durchführen. Und das ist an keinerlei Auflagen geknüpft – weder an die Einhaltung von Verfahrensrechten Betroffener in Strafermittlungsverfahren noch an die Bestimmtheit von Eingaben," betonte die Datenschutzbeauftragte. Ihre Behörde dürfe und müsse Überprüfungen auch ohne konkreten Anlass durchführen, sie brauche dafür auch keine Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft.

Immer wieder Datenschutzmängel bei der Berliner Polizei

Bereits im Jahr 2019 hatte Smoltczyk bemängelt, dass der Missbrauch von Datenbanken durch die Polizei die Datenschutzbehörde "sehr häufig" beschäftige. Oft griffen Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu und verschafften sich Zugang zu Informationen im System, etwa "um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern" , sagte Smoltczyk. Auch damals kritisierte sie die mangelnde Kooperation der Polizei.

Im gleichen Jahr beanstandete die Datenschutzbeauftragte, dass die Berliner Polizei über Jahre keine Daten aus der internen Datenbank Poliks gelöscht hatte – eine Missachtung zentraler Datenschutzvorschriften.


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