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Datenabgleich: EU-Kommission wirft Facebook Lügen bei Whatsapp-Kauf vor

Facebook droht in der EU eine Strafe von einem Prozent des Umsatzes, falls der Konzern bei der Übernahme von Whatsapp gelogen hat. Es geht um den automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten der beiden Dienste.
/ Achim Sawall
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Facebook und die Datenweitergabe bei Whatsapp (Bild: Carl Court/Getty Images)
Facebook und die Datenweitergabe bei Whatsapp Bild: Carl Court/Getty Images

Die EU-Kommission wirft Facebook irreführende Angaben bei der Übernahme von Whatsapp im Jahr 2014 vor. Facebook habe erklärt, dass ein zuverlässiger automatischer Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten des sozialen Netzwerks und des Chatprogramms nicht möglich sei. Das teilte die Wettbewerbsbehörde am 20. Dezember 2016 mit(öffnet im neuen Fenster) . Im August 2016 habe Whatsapp jedoch die Möglichkeit angekündigt, die Telefonnummern von Whatsapp-Nutzern mit Facebook-Profilen zu verknüpfen.

"Daher befürchtet die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt, dass Facebook der Kommission gegenüber vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder irreführende Angaben gemacht und damit seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt hat" , erklärte die Behörde.

Laut Whatsapp sollten diese Neuerungen zu einem besseren Service beitragen, da auf den Facebook-Profilen von Whatsapp-Nutzern bessere Freundschaftsvorschläge und relevantere Werbeeinschaltungen angezeigt werden könnten.

Übernahme steht nicht in Frage

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ging Ende September 2016 gegen Facebook vor und wollte dem Netzwerk den Datenaustausch untersagen. Das soziale Netzwerk wehrte sich dagegen vor Gericht . Im November 2016 hatte Facebook die Weitergabe von Daten europäischer Whatsapp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt .

Die Übernahme von Whatsapp steht dabei aber nicht in Frage: Die EU-Kommission hatte die Angaben zum Datenabgleich zwar bei der Prüfung des Zusammenschlusses berücksichtigt, allerdings habe sie "die Freigabe nicht nur auf dieser Grundlage beschlossen" .

Facebook hat bis zum 31. Januar 2017 Zeit, um Stellung zu nehmen. Sollten sich die Bedenken bewahrheiten, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu 1 Prozent des jährlichen Umsatzes von Facebook verhängen. Im Jahr 2015 erwirtschaftete Facebook einen Umsatz von 17,928 Milliarden US-Dollar.


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