Daten-für-alle-Gesetz: Anonyme Daten sollen Gemeingut werden
Mit einem "Daten-für-alle-Gesetz" will SPD-Chefin Andrea Nahles Datenmonopole der großen IT-Konzerne verhindern. Der Datenschutz soll dabei nicht zu kurz kommen.

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat ihre Pläne für eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe von Daten konkretisiert. In einem am Mittwoch veröffentlichten siebenseitigen Diskussionspapier für ein sogenanntes Daten-für-alle-Gesetz (PDF) fordert Nahles unter anderem eine "Nutzung von nicht-persönlichen Daten als Gemeingut." Mit einer "Datenteilungspflicht für marktdominante Unternehmen" will sie Datenmonopole aufbrechen. Darüber hinaus will Nahles Anreize zum Datenteilen schaffen und einen sicheren europäischen Datenraum unter Wahrung des Datenschutzes etablieren.
Nahles hatte ihre Pläne im August 2018 in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt skizziert. Ihr Grundkonzept: "Sobald ein Digitalunternehmen einen festgelegten Marktanteil für eine bestimmte Zeit überschreitet, ist es verpflichtet, einen anonymisierten und repräsentativen Teil seines Datenschatzes öffentlich zu teilen." Mit diesen Daten könnten dann andere Unternehmen und Startups eigene Ideen entwickeln und als Produkt an den Markt bringen. Die Daten gehörten dann nicht mehr exklusiv zum Beispiel Google, sondern allen.
Dateneigentum wird abgelehnt
Die SPD-Vorsitzende will mit einem solchen Gesetz erreichen, "dass die großen Digital-Konzerne keine Oligopole und Quasi-Monopole bilden können, sondern fairer Wettbewerb herrscht und Innovation möglich bleibt." Es dürfe in der künftigen Digitalwirtschaft nicht darum gehen, "neue exklusive Eigentumsrechte, neue Datenmonopole und Datensilos zu schaffen." Damit wendet sich Nahles gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die wiederholt das Konzept eines Dateneigentums ins Spiel gebracht hat.
Das mögliche Gesetz soll nach Ansicht Nahles' konkrete Anwendungsbereiche festlegen, für die Daten geteilt werden müssen. "Das heißt, dass ein Unternehmen, das etwa im Anwendungsbereich Suchmaschine/Internetsuche und im Anwendungsbereich Electronic Shopping tätig ist, Daten für den jeweiligen Bereich öffentlich zugänglich zu machen hat", heißt es in dem Papier. Die zum Datenteilen verpflichteten Unternehmen müssten eine elektronische Schnittstelle (API) zur Verfügung zu stellen, über die jeder einen Zugang zu den Daten eines bestimmten Anwendungsbereichs anfordern könne. Das gelte nicht nur für Unternehmen und Organisationen, sondern auch für Einzelpersonen.
Daten als "Gemeingut" einstufen
Sachdaten müssten dabei unverändert geteilt werden, bei personenbezogenen Daten sei durch vollständige Anonymisierung oder vergleichbare technische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Reidentifizierung nicht möglich sei.
Ebenfalls soll das Gesetz bestimmte Daten als "Gemeingut" festschreiben. "Dazu zählen Daten in vollständig anonymisierter und aggregierter Form wie Mobilitätsdaten oder Geodaten", heißt es. Die Daten sollten dabei "von öffentlichen und privaten Akteuren zugänglich gemacht und gegebenenfalls auch in vertrauenswürdigen Datenräumen zusammengeführt werden, um sie zivilgesellschaftlichen aber auch privatwirtschaftlichen Akteuren für soziale oder auch ökonomische Innovationen zur Verfügung zu stellen." Wie dieses Konzept konkret umgesetzt werden könne, müsse noch diskutiert werden.
Wie die großen IT-Konzerne in Europa reguliert werden könnten, wird seit einiger Zeit sehr kontrovers diskutiert. So brachten Politiker unter anderem eine mögliche Zerschlagung von Unternehmen wie Facebook ins Spiel.
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Weißt du was anonym heißt?
Muss jetzt google den kompletten Datenbestand der Suchmaschine den Wettbewerbern wie...
"Vollständig anonymisierte Daten" sind nutz- und wertlos. Da der Inhalt zu nichts Bezug...
Oh man, das ist doch garnicht der Punkt. Worauf ich hinaus wollte: Die armen Datensammel...