Dashboard-Kamera: Meteoritenvideo bei Youtube gesperrt wegen Autoradiomusik

Die Aufnahme(öffnet im neuen Fenster) des Meteoritenschauers in der russischen Region Tscheljabinsk durch eine Dashboard-Kamera eines Autos ist bei Youtube Deutschland gesperrt worden, weil im Hintergrund Musik aus dem Autoradio lief. Das berichtet(öffnet im neuen Fenster) der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Berlin-Brandenburg und bezeichnete dies als "Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit" . Das Video sei in Deutschland bereits nach wenigen Minuten nicht mehr zu sehen gewesen.
"Als Journalisten-Verband fordern wir die beiden Parteien auf, eine schnelle Einigung herbeizuführen, da es nicht hinnehmbar ist, dass Nachrichten von öffentlichem Interesse wegen dieser Auseinandersetzung in Deutschland nicht abrufbar sind" , erklärte Klaus D. Minhardt vom DJV. Andere Videos von russischen Armaturenbrettkameras sind bei Youtube weiter verfügbar(öffnet im neuen Fenster) .
"Nach Aussage von Youtube/Google Deutschland sorgt ein Algorithmus für die Sperrung aller Videos, die Musik enthalten" , so der DJV. Nur Musik, die vom Rechteinhaber ausdrücklich als frei von Gema-Rechten gemeldet wird, sei davon ausgenommen. Die Einstellungen dafür müssten umständlich manuell vorgenommen werden.
Youtube teilte dem Journalisten-Verband mit(öffnet im neuen Fenster) , dass Youtube keinen Einblick habe, welches Repertoire die Gema repräsentiert und darum nun Musik komplett sperre. "Aufgrund der rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich aus diesen Verfahren im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Gema-Tarif ergeben, sind Musikvideos in Deutschland gesperrt."
Laut Aussagen Googles im Gespräch mit dem DJV(öffnet im neuen Fenster) gibt es eine neue Klage der Gema gegen Youtube, bei der es um 14.000 Musikstücke geht. Youtube hat das bislang nicht offiziell bestätigt.
Über eine Klage der Verwertungsgesellschaft gegen Youtube am Beispiel von zwölf Musikstücken hatte das Landgericht Hamburg am 20. April 2012 geurteilt . Das Gericht sollte klären, inwiefern Youtube für die Inhalte verantwortlich ist, die Nutzer dort veröffentlichen. Google sei verpflichtet, so die Richter, geeignete Software anzuwenden, um zu verhindern, dass diese Videos wieder hochgeladen werden.



