Dash-Buttons: Gericht verbietet Amazons Einkaufsknopf
Auch in zweiter Instanz hat Amazon vor Gericht verloren. Der Einkaufsknopf Dash verstößt nach Ansicht des Oberlandesgerichts München gegen geltende Gesetze. Amazon will das Urteil anfechten.

Im Streit über die Zulässigkeit seiner Dash-Buttons hat der Internethändler Amazon eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München verbot dem Unternehmen am Donnerstag, dem 10. Januar 2019, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiterhin auf diese Weise zu verkaufen. Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Herstellerlogo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa.
Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München vom März 2018. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Bisher ist es bei allen Bestellungen über einen Dash-Button so, dass der Kunde von Amazon erst nach der Bestellung informiert wird, zu welchem Preis er eine Ware bestellt und welches Produkt tatsächlich bestellt wurde. Nach dem Kauf eines Dash-Buttons legt der Kunde zwar fest, welches Produkt bestellt werden soll, wenn der Knopf betätigt wird. In Amazons Nutzungsbedingungen erklärt er sich aber damit einverstanden, dass sich das mit dem Knopf verbundene Produkt ändern und auch ein anderer Preis verlangt werden kann als zum Zeitpunkt der Einrichtung des Dash-Buttons.
Es habe Beschwerden gegeben, sagte ein Jurist des Klägers, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch fehle der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die Gesetze zu Internetverkäufen und verurteilte Amazon zur Unterlassung. Wie viele Kunden solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen und welchen Umsatz Amazon damit macht, wollte das Unternehmen nicht mitteilen.
WLAN-Bestellknöpfe haben auch die Schweizerische Post und der Handelskonzern Valora schon getestet. Das Kölner Institut für Handelsforschung hält Bestellknöpfe aber für eine Übergangslösung, die von Sprachsteuerung und Smart-Home-Geräten abgelöst werde.
Nachtrag vom 10. Januar 2019, 16:48 Uhr
Amazon kündigte in einer Stellungnahme an, die Entscheidung des OLG anfechten zu wollen. "Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich - es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht", teilte das Unternehmen mit. Amazon zeigte sich überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stünden. "Daher werden wir Rechtsmittel einlegen", hieß es.
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