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Cyborg: Bodyhacker muss Strafe wegen Schwarzfahrens zahlen

Nur eine komplette Fahrkarte ist eine gültige Fahrkarte. Ein Chip unter der Haut reicht nicht aus, um den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Ein australischer Bodyhacker hat eine Geldstrafe wegen Schwarzfahrens erhalten.
/ Werner Pluta
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Implantierbarer Chip (Symbolbild): Das Gesetz hinkt der Technik hinterher. (Bild: David Friedman/Getty Images)
Implantierbarer Chip (Symbolbild): Das Gesetz hinkt der Technik hinterher. Bild: David Friedman/Getty Images

Der Chip gehört in die Karte, nicht unter die Haut: Weil er ohne gültige Fahrkarte den öffentlichen Nahverkehr nutzte, hat ein australisches Gericht den Bodyhacker Meow-Ludo Disco Gamma Meow-Meow zu einer Geldstrafe verurteilt.

Meow-Meow hatte im April vergangenen Jahres den Chip aus der sogenannten Opal Card herausgetrennt. Er steckte ihn in eine Hülle aus einem biokompatiblen Kunststoff und ließ ihn sich dann unter die Haut seiner linken Hand implantieren. Die Lesegeräte erkannten den NFC-Chip.

Das Gericht zweifelte am Chip in der Hand

Der Staatsanwalt jedoch glaubte Meow-Meow nicht, dass er den Chip aus der Opal Card unter der Haut trägt. Was immer sich in seiner Hand befinde, es sei bestimmt keine Fahrkarte. Das Gericht sah den Sachverhalt ähnlich und verurteilte Meow-Meow zu einer Geldstrafe von 220 australischen Dollar, umgerechnet 140 Euro, plus 1.000 australische Dollar, gut 630 Euro, an Gerichtskosten. Das sei ein Fall, in dem das Gesetz mit der Entwicklung der Technik nicht Schritt gehalten habe, kommentierte Meow-Meow laut Buzzfeed(öffnet im neuen Fenster) das Urteil.

Laut den Nutzungsbedingungen von Transport for New South Wales (TfNSW) bleibt die Opal Card das Eigentum des Verkehrsunternehmens. Manipulationen der Karte sind danach nicht erlaubt. Entsprechend erklärte TfNSW Meow-Meows Opal Card für ungültig. Der implantierte Chip funktionierte danach aber noch.

Erst als Meow-Meow im Februar von einer Reise in die USA zurückkehrte, stellte er fest, dass der Chip deaktiviert worden war. Der Bodyhacker hat deshalb seinerseits gegen TfNSW geklagt. Das Gericht soll klären, ob ein Nahverkehrsunternehmen es seinen Kunden verbieten darf, einen Chip von der Smartcard zu entfernen und ihn unter die Haut zu implantieren.


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