Cyberbunker-Verfahren: Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafen für Betreiber
Siebeneinhalb Jahre soll der Betreiber des Cyberbunkers nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Haft. Seine Komplizen sollen besser davonkommen.

Im Cyberbunker-Prozess um ein Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte hat die Staatsanwaltschaft teils hohe Freiheitsstrafen für die Betreiber gefordert. Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe schuldig gemacht - zu Zigtausenden von Straftaten, die von ihren Kunden über illegal gehostete Webseiten abgewickelt worden seien, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Angerer am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Trier. Für den 62 Jahre alten "Kopf der Bande", den Niederländer Herman Johan Xennt, forderte er eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.
Der angebliche Manager (52) des Cyberbunkers soll laut Angerer eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten bekommen, der Sohn des Hauptangeklagten eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Bei den übrigen Angeklagten liegen die geforderten Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr und neun Monaten, letztere könne zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Angerer.
"Allen Angeklagten war das Geschäftsmodell des Cyberbunkers bekannt", sagte Angerer. Ihnen sei es darum gegangen, illegale Seiten zu hosten und die Kunden vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu schützen. Es habe eine klare Aufgabenteilung zwischen den Angeklagten gegeben. "Ohne einen Hoster wie den Cyberbunker hätten die Täter ihre Straftaten nicht begehen können", sagte Angerer.
Kunden sollen Plattformen wie Wall Street Market mit rund 240.000 Betäubungsmitteldeals im Wert von gut 36 Millionen Euro gewesen sein. Auch der Darknet-Marktplatz Cannabis Road nutzte den Cyberbunker. Der großangelegte Angriff auf Router der Telekom im November 2016 soll ebenfalls über dortige Server gesteuert worden sein. Hinzu kommen Falschgeldgeschäfte.
Der Prozess gegen die sieben Männer und eine Frau läuft seit Oktober 2020. Es ist nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime. Die unterirdische Anlage in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden.
Der Prozess geht am Montag mit dem Plädoyer des Verteidigers des Hauptangeklagten weiter. Eine Verurteilung wegen Beihilfe erscheint anhand der dürftigen Beweislage nach Ansicht des Gerichts eher unwahrscheinlich.
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Du willst also tatsächlich jemanden wegen Wirtschafts- und "Cyber"kriminalität über ein...
Wenn man mit genügend Dreck wirft bleibt schon was haften. Oder anders formuliert wenn...