Cyberbunker-Verfahren: Sohn des Hauptangeklagten weist alle Vorwürfe zurück

Im Cyberbunker-Verfahren ist eine mutmaßliche Anklageschrift geleakt worden. Von den darin beschriebenen kriminellen Taten will der Sohn des Hauptangeklagten nichts gewusst haben.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Der Prozess um den Cyberbunker befindet sich in der Schlussphase.
Der Prozess um den Cyberbunker befindet sich in der Schlussphase. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Im Cyberbunker-Prozess um ein Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte hat der Sohn des Hauptangeklagten alle Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich hatte keine Kenntnis darüber, was sich auf den Servern befand", ließ er am Montag vor dem Landgericht Trier über seine Verteidigerin erklären. Er sei in fünf Jahren nur insgesamt zehn Wochen in der Anlage gewesen. "Von etwaigen kriminellen Sachen" habe er nichts gewusst. "Auch erwartet man so etwas nicht von seinem eigenen Vater", sagte er weiter.

Der 27-Jährige ist einer von acht Angeklagten, die sich seit dem 19. Oktober 2020 vor Gericht verantworten müssen. Kopf der Bande soll Herman Johan Xennt gewesen sein, der Vater des 27-Jährigen. Sie sollen in einem früheren Nato-Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel ein Rechenzentrum betrieben haben, in dem zahlreiche illegale Internetdienste gehostet wurden. Die Anklage wirft ihnen vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet und Beihilfe zu rund 249.000 Straftaten geleistet zu haben. Vor allem Drogendeals, aber auch Cyberangriffe und Falschgeldgeschäfte sollen über Server im Cyberbunker gelaufen sein.

Der 27-Jährige erklärte, er sei vor allem im Bunker gewesen, weil er dort ein Praktikum gemacht habe. Da sei es nicht um die gehosteten Webseiten gegangen, sondern um das Design für eine Messenger-App. Zuvor habe er für seinen Vater noch eine Zeit lang Kundenanfragen mit vorgefertigten Textbausteinen beantwortet. Es seien aber "nicht viele Mails" gewesen.

Englische Anklageschrift geleakt

In der Anklageschrift, die laut Tarnkappe.info kürzlich auf dem Messengerdienst Telegram geleakt wurde, wird den Söhnen Xennts hingegen vorgeworfen, zusammen mit weiteren Angeklagten als "technische Administratoren" fungiert zu haben. "Sie kümmerten sich um die Abwicklung von Kundenaufträgen aus technischer Sicht, richteten Server ein, betreuten sie und warteten die interne IT-Infrastruktur", heißt es in der bearbeiteten englischen Version der Anklageschrift, die Golem.de vorliegt.

Das 40-seitige Dokument, das auf den Tag der Anklageerhebung vom 7. April 2020 datiert ist, wirkt inhaltlich generell authentisch. Allerdings wird darin Xennts Geschäftspartner Sven Kamphuis (fälschlich Kemphuis geschrieben) als Angeklagter aufgeführt, der bei der Cyberbunker-Razzia vom September 2019 verhaftet worden sein soll und seitdem in Untersuchungshaft sitze. Tatsächlich befindet sich Kamphuis weiterhin auf freiem Fuß.

Vermutlich ist der angebliche Bunkermanager Michiel R. gemeint, dessen Name in dem Dokument nicht auftaucht. Wer das Dokument erstellt, bearbeitet und die Namen der acht Angeklagten eingegeben hat, ist unklar.

Xennt und dessen Sohn sind zusammen mit Michiel R. die drei einzigen Angeklagten, die sich bislang überhaupt in dem Verfahren geäußert haben. Während Michiel R. eingeräumt hat, Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, streiten Xennt und sein Sohn auch diesen Vorwurf ab. Eine Verurteilung wegen Beihilfe erscheint anhand der dürftigen Beweislage nach Ansicht des Gerichts eher unwahrscheinlich.

Xennt selbst hatte in der vergangenen Woche eine Einlassung zur Sache angekündigt. Am Montag wollte er aber nicht aussagen. Nach Angaben seines Anwalts braucht er zur Vorbereitung noch Zeit. Der Vorsitzende Richter Günther Köhler erklärte, dass eine Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Vorbereitung der Einlassung nicht in Betracht komme.

Der Prozess wird an kommenden Donnerstag fortgesetzt. "Wir werden auf jeden Fall noch Angaben zur Sache machen", sagte der Anwalt des Hauptangeklagten, Michael Eichin. Das gehe auch noch "im letzten Wort". Für Donnerstag kündigte er weitere Anträge an. Die Staatsanwaltschaft würde gern dagegen plädieren.

Nachtrag vom 23. November 2021, 9:19 Uhr
Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Jörg Angerer teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Da von hier aus keine Übersetzung der Anklage ins Englische veranlasst wurde, ist die englischsprachige Version der Anklageschrift nicht authentisch." Nicht beantworten kann er daher die Frage, warum in dem Schreiben behauptet wird, Kamphuis sei am 27. September 2019 festgenommen worden und warum der Angeklagte R. in der Anklageschrift nicht erwähnt wird.

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