Cyberbunker-Verfahren: Ein Bunker voller Honig

Am Ende wurde es in der Verhandlung um das Rechenzentrum an der Mittelmosel mit seinen illegalen Darknet-Marktplätzen noch einmal emotional. Der Hauptangeklagte wandte sich an seine beiden mitangeklagten Söhne. Es sei "nahezu unerträglich" , dass sie sich mit ihm vor dem Landgericht Trier verantworten müssten, sagte der 62 Jahre alte Niederländer Herman Johan Xennt.
Der angebliche Bunkermanager Michiel R. bereute unter Tränen, etwas Ungesetzliches getan zu haben, wie der Trierische Volksfreund berichtet (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) .
Am kommenden Montag wird sich zeigen, ob sich das Gericht in seinem Urteil von den Beteuerungen der Angeklagten hat beeindrucken lassen.
Die Ermittler haben mit dem Verfahren gegen die Betreiber des "kugelsicheren Hosters" in mehrfacher Hinsicht Neuland betreten. Erstmals wurde bei einem Provider in Deutschland nicht nur ein einzelner Server, sondern gleich das ganze Rechenzentrum beschlagnahmt. Und erstmalig wurden nicht nur die Betreiber der gehosteten Plattformen strafrechtlich verfolgt, sondern auch die Anbieter der technischen Infrastruktur.
Wie ein realer Honeypot
Es ist offensichtlich, dass das eine nicht ohne das andere möglich war. Anstatt für jede einzelne Plattform den Hostprovider zu ermitteln und per Gerichtsbeschluss die Herausgabe der Server zu verlangen, wählten die Ermittler den direkten Weg.
Mit der Razzia vom September 2019 konnten sie mit einem Schlag 403 Server, 57 Mobiltelefone, 412 einzelne Festplatten, 61 Computer beziehungsweise Laptops, 65 USB-Speichermedien, 16 SD-Karten und diverse CDs und Disketten sicherstellen. Das sichergestellte Datenvolumen belief sich auf 2.000 Terabyte.
Im Grunde haben Xennt und seine Mitarbeiter in vier, fünf Jahren unter den Augen der Polizei einen gigantischen Honeypot (öffnet im neuen Fenster) aufgebaut. So bezeichnet man normalerweise gefälschte Ziele, die potenzielle Angreifer anlocken sollen, damit man deren Vorgehen analysieren kann. Im Falle des Cyberbunkers waren die Marktplätze jedoch real, und es wurden tatsächlich illegale Geschäfte darüber abgewickelt.
Noch weitere Marktplätze entdeckt
Vermutlich wussten die Beamten vor der Razzia selbst nicht genau, wie viele illegale Seiten sie auf den beschlagnahmten Servern finden würden. Hilfreich war ihnen dabei die Angewohnheit der Cyberbunker-Betreiber, die Passwörter der Kundenserver in einer Excel-Tabelle zu speichern und die Festplatten früherer Kunden nicht zu löschen.
Neben den Märkten und Foren wie Cannabis Road, Wall Street Market, Fraudsters, Flugsvamp und Orangechemicals, die sich auch in der Anklageschrift wiederfinden, konnten die Ermittler Anfang dieses Jahres noch Darkmarket ausheben . Dieser soll zum damaligen Zeitpunkt der weltweit größte illegale Marktplatz im Darknet gewesen sein.

Der Schlag gegen den Cyberbunker hat sich aus Sicht der Ermittler auf jeden Fall gelohnt. Das dilettantische Vorgehen der Betreiber hat ihnen zudem die Ermittlungen sehr erleichtert. Kaum vorstellbar, dass deutsche Behörden so einfach an die Hintermänner illegaler Marktplätze gekommen wären, wenn diese ihre Server nicht in Rheinland-Pfalz, sondern irgendwo im osteuropäischen oder südamerikanischen Ausland angemietet hätten.
Hätte die Polizei früher gegen den Cyberbunker einschreiten können oder müssen?
Anwalt: Polizei hat Straftaten provoziert
Anwalt René Kleyer habe der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer sogar vorgeworfen, die Straftaten der Angeklagten "selbst provoziert, ja, selbst mitverschuldet zu haben" , berichtete der Trierische Volksfreund. Denn die Behörden seien von Anfang an gewarnt worden, dass Xennt schon in seinem niederländischen Cyberbunker illegale Seiten gehostet habe.
Mehr als vier Jahre nach Beginn ihrer Ermittlungen im Jahr 2015 hätten die Behörden nichts unternommen. "Und was ist passiert? Alle Seiten sind im Netz geblieben! Das nennt man Tatprovokation!" , zitiert das Blatt den Anwalt der angeklagten Buchhalterin, der Lebensgefährtin Xennts. Nur wegen der Liebesbeziehung sei sie in den Bunker gezogen und habe den Job übernommen. "Wenn er Capri-Sonne verkauft hätte, dann hätte sie Inkasso für Capri-Sonne gemacht" , sagte Kleyer demnach.
Angeklagter: Rechenzentrum nur Mittel zum Zweck
Auch Xennt beteuerte erneut, nichts mit den illegalen Machenschaften seiner Kunden zu tun gehabt zu haben. "Das Rechenzentrum war mir nur ein Mittel zum Zweck" , sagte der Niederländer dem Bericht zufolge. Mit den Einnahmen habe er die Entwicklung von Verschlüsselungsapps finanzieren wollen.
Im Gegenzug fragte er in seinem "letzten Wort" vor Gericht am vergangenen Donnerstag: "Weshalb gab es vor 2019 nie eine Aufforderung, das Rechenzentrum einzustellen? Man hätte mir nur sagen müssen: Das wollen wir in Rheinland-Pfalz nicht, dann hätte ich was anderes gemacht."
Ob diese Frage ernst gemeint ist, kann nur Xennt selbst beantworten. So aber kann er sich bis zuletzt nur darauf berufen, als Hostprovider nicht zur inhaltlichen Kontrolle der gehosteten Server verpflichtet gewesen zu sein. Die Anklage wiederum musste den Bunker-Betreibern nachweisen, von den illegalen Aktivitäten ihrer Kunden gewusst und diese geduldet oder gar befördert zu haben.
So soll Xennt unter Pseudonym dem Betreiber von Cannabis Road sogar seine Server gegen eine Umsatzbeteiligung angeboten haben. Den Betreibern von Wall Street Market soll er nach dem Neustart des Dienstes versichert haben, die Startseite sehen zu können.
Vorwurf der Kinderpornografie fallengelassen
Oberstaatsanwalt Jörg Angerer hat daher bis zuletzt auf dem Vorwurf der Beihilfe beharrt . Fallen gelassen wurde der Anklagepunkt hinsichtlich des schwedischen Portals Flugsvamp, weil die erwarteten Akten der schwedischen Behörden nicht eintrafen.











Ebenfalls fallengelassen wurde der Vorwurf, die Angeklagten hätten sich der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig gemacht. Dieser Anklagepunkt beruhte darauf, dass Xennts früherer Partner Sven Olaf Kamphuis eine Art Suchmaschine für das Darknet (Onions.es und Cb3rob.org) entwickelt haben soll. Über Cb3rob.org/darknet sollen 6.500 Darknet-Seiten zu finden gewesen sein, darunter den Ermittlern zufolge auch solche mit kinderpornografischen Inhalten. Der untergetauchte Kamphuis gehörte jedoch gar nicht zu den Angeklagten. Ob gegen ihn inzwischen ein paralleles Verfahren läuft, ist unklar.
Nur ein Verteidiger will keinen Freispruch
Die Verteidiger von sieben Angeklagten plädierten auf Freispruch. Lediglich die Anwälte von Michiel R. hielten eine zweijährige Bewährungsstrafe für ihren Mandanten für angemessen. R. hatte im Sommer ein Teilgeständnis abgelegt und befindet sich seitdem auf freiem Fuß.
Beobachter gehen davon aus, dass das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Günther Köhler die Angeklagten zumindest für schuldig befindet, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Dann würden die Freiheitsstrafen sicherlich milder ausfallen; die Staatsanwaltschaft hat bis zu siebeneinhalb Jahre gefordert. Möglicherweise könnten sogar einige Angeklagte das Gericht auf freiem Fuß verlassen, wenn die lange Untersuchungshaft von mehr als zwei Jahren auf die Strafe angerechnet wird.
Polizei mit Auswertung überfordert
Die schiere Masse der sichergestellten Daten könnte sich am Ende sogar als Vorteil für die Angeklagten erweisen. Denn die Staatsanwaltschaft vermittelte zwischenzeitlich den Eindruck, zunächst die Daten mit Blick auf die illegalen Marktplätze auszuwerten, anstatt nach Unterlagen zu den Angeklagten zu suchen .
In einer der Verhandlungen zeigt sich Richter Köhler ungehalten angesichts unvollständiger und wenig aussagekräftiger Auswertungsprotokolle. "Liest das denn niemand gegen? Wer liest das überhaupt?," fragte er einen Polizeikommissar, der sichergestellte Lohnabrechnungen überprüft hatte.
Laut Paragraf 333 der Strafprozessordnung(öffnet im neuen Fenster) (StPO) ist gegen Urteile von Strafkammern Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulässig. Vor allem die Staatsanwaltschaft könnte auf einer Revision bestehen, wenn keine Verurteilung wegen Beihilfe erfolgen sollte. Denn durch eine solche Verurteilung würde das Risiko, wissentlich illegale Marktplätze zu hosten, deutlich steigen.
Urteil würde Präzedenzfall schaffen
Ein entsprechendes Urteil würde einen Präzedenzfall schaffen und als abschreckendes Beispiel der Generalprävention dienen. Allerdings stellt sich ohnehin die Frage, ob sich noch einmal ein Provider in Deutschland als "bulletproof hoster" spezialisieren und damit ein bestimmtes Klientel anlocken möchte.
Denn das Beispiel Cyberbunker hat schließlich gezeigt, dass es von Anfang an keine gute Idee war, ein solches Konzept hierzulande zu betreiben. Zumindest aus Sicht der Kriminellen. Der Staatsanwaltschaft hat der digitale Honigtopf die Verfolgung von Straftätern aber sicherlich erleichtert.
Nachtrag vom 7. Dezember 2021, 14:31 Uhr
Wir haben die Passage zur Revision des Urteils im drittletzten Absatz korrigiert.