Cyberbunker-Verfahren: Ein Bunker voller Honig
Das Verfahren gegen die Cyberbunker-Betreiber hat sich für die Staatsanwaltschaft gelohnt - egal, wie das Urteil ausfällt. So leicht kommt sie wohl nie wieder an Daten illegaler Marktplätze.

Am Ende wurde es in der Verhandlung um das Rechenzentrum an der Mittelmosel mit seinen illegalen Darknet-Marktplätzen noch einmal emotional. Der Hauptangeklagte wandte sich an seine beiden mitangeklagten Söhne. Es sei "nahezu unerträglich", dass sie sich mit ihm vor dem Landgericht Trier verantworten müssten, sagte der 62 Jahre alte Niederländer Herman Johan Xennt.
- Cyberbunker-Verfahren: Ein Bunker voller Honig
- Anwalt: Polizei hat Straftaten provoziert
- Nur ein Verteidiger will keinen Freispruch
Der angebliche Bunkermanager Michiel R. bereute unter Tränen, etwas Ungesetzliches getan zu haben, wie der Trierische Volksfreund berichtet (Paywall).
Am kommenden Montag wird sich zeigen, ob sich das Gericht in seinem Urteil von den Beteuerungen der Angeklagten hat beeindrucken lassen.
Die Ermittler haben mit dem Verfahren gegen die Betreiber des "kugelsicheren Hosters" in mehrfacher Hinsicht Neuland betreten. Erstmals wurde bei einem Provider in Deutschland nicht nur ein einzelner Server, sondern gleich das ganze Rechenzentrum beschlagnahmt. Und erstmalig wurden nicht nur die Betreiber der gehosteten Plattformen strafrechtlich verfolgt, sondern auch die Anbieter der technischen Infrastruktur.
Wie ein realer Honeypot
Es ist offensichtlich, dass das eine nicht ohne das andere möglich war. Anstatt für jede einzelne Plattform den Hostprovider zu ermitteln und per Gerichtsbeschluss die Herausgabe der Server zu verlangen, wählten die Ermittler den direkten Weg.
Mit der Razzia vom September 2019 konnten sie mit einem Schlag 403 Server, 57 Mobiltelefone, 412 einzelne Festplatten, 61 Computer beziehungsweise Laptops, 65 USB-Speichermedien, 16 SD-Karten und diverse CDs und Disketten sicherstellen. Das sichergestellte Datenvolumen belief sich auf 2.000 Terabyte.
Im Grunde haben Xennt und seine Mitarbeiter in vier, fünf Jahren unter den Augen der Polizei einen gigantischen Honeypot aufgebaut. So bezeichnet man normalerweise gefälschte Ziele, die potenzielle Angreifer anlocken sollen, damit man deren Vorgehen analysieren kann. Im Falle des Cyberbunkers waren die Marktplätze jedoch real, und es wurden tatsächlich illegale Geschäfte darüber abgewickelt.
Noch weitere Marktplätze entdeckt
Vermutlich wussten die Beamten vor der Razzia selbst nicht genau, wie viele illegale Seiten sie auf den beschlagnahmten Servern finden würden. Hilfreich war ihnen dabei die Angewohnheit der Cyberbunker-Betreiber, die Passwörter der Kundenserver in einer Excel-Tabelle zu speichern und die Festplatten früherer Kunden nicht zu löschen.
Neben den Märkten und Foren wie Cannabis Road, Wall Street Market, Fraudsters, Flugsvamp und Orangechemicals, die sich auch in der Anklageschrift wiederfinden, konnten die Ermittler Anfang dieses Jahres noch Darkmarket ausheben. Dieser soll zum damaligen Zeitpunkt der weltweit größte illegale Marktplatz im Darknet gewesen sein.
Der Schlag gegen den Cyberbunker hat sich aus Sicht der Ermittler auf jeden Fall gelohnt. Das dilettantische Vorgehen der Betreiber hat ihnen zudem die Ermittlungen sehr erleichtert. Kaum vorstellbar, dass deutsche Behörden so einfach an die Hintermänner illegaler Marktplätze gekommen wären, wenn diese ihre Server nicht in Rheinland-Pfalz, sondern irgendwo im osteuropäischen oder südamerikanischen Ausland angemietet hätten.
Hätte die Polizei früher gegen den Cyberbunker einschreiten können oder müssen?
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Anwalt: Polizei hat Straftaten provoziert |
Und natürlich muss der Text mit 20-facher Star-Wars-Intro Geschwindigkeit über den Screen...
na dann schauen wir doch mal ob das so funktioniert - ISO-8859-1 hatte ich seit...
Du solltest Dich vielleicht mal mit dem Sinn von Strafe beschäftigen. Der Aspekt des...
Richtig gehört! Über Erfolg hat der Staat nicht zu urteilen.