Nur ein Verteidiger will keinen Freispruch
Die Verteidiger von sieben Angeklagten plädierten auf Freispruch. Lediglich die Anwälte von Michiel R. hielten eine zweijährige Bewährungsstrafe für ihren Mandanten für angemessen. R. hatte im Sommer ein Teilgeständnis abgelegt und befindet sich seitdem auf freiem Fuß.
Beobachter gehen davon aus, dass das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Günther Köhler die Angeklagten zumindest für schuldig befindet, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Dann würden die Freiheitsstrafen sicherlich milder ausfallen; die Staatsanwaltschaft hat bis zu siebeneinhalb Jahre gefordert. Möglicherweise könnten sogar einige Angeklagte das Gericht auf freiem Fuß verlassen, wenn die lange Untersuchungshaft von mehr als zwei Jahren auf die Strafe angerechnet wird.
Polizei mit Auswertung überfordert
Die schiere Masse der sichergestellten Daten könnte sich am Ende sogar als Vorteil für die Angeklagten erweisen. Denn die Staatsanwaltschaft vermittelte zwischenzeitlich den Eindruck, zunächst die Daten mit Blick auf die illegalen Marktplätze auszuwerten, anstatt nach Unterlagen zu den Angeklagten zu suchen.
In einer der Verhandlungen zeigt sich Richter Köhler ungehalten angesichts unvollständiger und wenig aussagekräftiger Auswertungsprotokolle. "Liest das denn niemand gegen? Wer liest das überhaupt?", fragte er einen Polizeikommissar, der sichergestellte Lohnabrechnungen überprüft hatte.
Laut Paragraf 333 der Strafprozessordnung (StPO) ist gegen Urteile von Strafkammern Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulässig. Vor allem die Staatsanwaltschaft könnte auf einer Revision bestehen, wenn keine Verurteilung wegen Beihilfe erfolgen sollte. Denn durch eine solche Verurteilung würde das Risiko, wissentlich illegale Marktplätze zu hosten, deutlich steigen.
Urteil würde Präzedenzfall schaffen
Ein entsprechendes Urteil würde einen Präzedenzfall schaffen und als abschreckendes Beispiel der Generalprävention dienen. Allerdings stellt sich ohnehin die Frage, ob sich noch einmal ein Provider in Deutschland als "bulletproof hoster" spezialisieren und damit ein bestimmtes Klientel anlocken möchte.
Denn das Beispiel Cyberbunker hat schließlich gezeigt, dass es von Anfang an keine gute Idee war, ein solches Konzept hierzulande zu betreiben. Zumindest aus Sicht der Kriminellen. Der Staatsanwaltschaft hat der digitale Honigtopf die Verfolgung von Straftätern aber sicherlich erleichtert.
Nachtrag vom 7. Dezember 2021, 14:31 Uhr
Wir haben die Passage zur Revision des Urteils im drittletzten Absatz korrigiert.
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Anwalt: Polizei hat Straftaten provoziert |
Und natürlich muss der Text mit 20-facher Star-Wars-Intro Geschwindigkeit über den Screen...
na dann schauen wir doch mal ob das so funktioniert - ISO-8859-1 hatte ich seit...
Du solltest Dich vielleicht mal mit dem Sinn von Strafe beschäftigen. Der Aspekt des...
Richtig gehört! Über Erfolg hat der Staat nicht zu urteilen.