Anwalt: Polizei hat Straftaten provoziert
Anwalt René Kleyer habe der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer sogar vorgeworfen, die Straftaten der Angeklagten "selbst provoziert, ja, selbst mitverschuldet zu haben", berichtete der Trierische Volksfreund. Denn die Behörden seien von Anfang an gewarnt worden, dass Xennt schon in seinem niederländischen Cyberbunker illegale Seiten gehostet habe.
Mehr als vier Jahre nach Beginn ihrer Ermittlungen im Jahr 2015 hätten die Behörden nichts unternommen. "Und was ist passiert? Alle Seiten sind im Netz geblieben! Das nennt man Tatprovokation!", zitiert das Blatt den Anwalt der angeklagten Buchhalterin, der Lebensgefährtin Xennts. Nur wegen der Liebesbeziehung sei sie in den Bunker gezogen und habe den Job übernommen. "Wenn er Capri-Sonne verkauft hätte, dann hätte sie Inkasso für Capri-Sonne gemacht", sagte Kleyer demnach.
Angeklagter: Rechenzentrum nur Mittel zum Zweck
Auch Xennt beteuerte erneut, nichts mit den illegalen Machenschaften seiner Kunden zu tun gehabt zu haben. "Das Rechenzentrum war mir nur ein Mittel zum Zweck", sagte der Niederländer dem Bericht zufolge. Mit den Einnahmen habe er die Entwicklung von Verschlüsselungsapps finanzieren wollen.
Im Gegenzug fragte er in seinem "letzten Wort" vor Gericht am vergangenen Donnerstag: "Weshalb gab es vor 2019 nie eine Aufforderung, das Rechenzentrum einzustellen? Man hätte mir nur sagen müssen: Das wollen wir in Rheinland-Pfalz nicht, dann hätte ich was anderes gemacht."
Ob diese Frage ernst gemeint ist, kann nur Xennt selbst beantworten. So aber kann er sich bis zuletzt nur darauf berufen, als Hostprovider nicht zur inhaltlichen Kontrolle der gehosteten Server verpflichtet gewesen zu sein. Die Anklage wiederum musste den Bunker-Betreibern nachweisen, von den illegalen Aktivitäten ihrer Kunden gewusst und diese geduldet oder gar befördert zu haben.
So soll Xennt unter Pseudonym dem Betreiber von Cannabis Road sogar seine Server gegen eine Umsatzbeteiligung angeboten haben. Den Betreibern von Wall Street Market soll er nach dem Neustart des Dienstes versichert haben, die Startseite sehen zu können.
Vorwurf der Kinderpornografie fallengelassen
Oberstaatsanwalt Jörg Angerer hat daher bis zuletzt auf dem Vorwurf der Beihilfe beharrt. Fallen gelassen wurde der Anklagepunkt hinsichtlich des schwedischen Portals Flugsvamp, weil die erwarteten Akten der schwedischen Behörden nicht eintrafen.
Ebenfalls fallengelassen wurde der Vorwurf, die Angeklagten hätten sich der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig gemacht. Dieser Anklagepunkt beruhte darauf, dass Xennts früherer Partner Sven Olaf Kamphuis eine Art Suchmaschine für das Darknet (Onions.es und Cb3rob.org) entwickelt haben soll. Über Cb3rob.org/darknet sollen 6.500 Darknet-Seiten zu finden gewesen sein, darunter den Ermittlern zufolge auch solche mit kinderpornografischen Inhalten. Der untergetauchte Kamphuis gehörte jedoch gar nicht zu den Angeklagten. Ob gegen ihn inzwischen ein paralleles Verfahren läuft, ist unklar.
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Cyberbunker-Verfahren: Ein Bunker voller Honig | Nur ein Verteidiger will keinen Freispruch |
Und natürlich muss der Text mit 20-facher Star-Wars-Intro Geschwindigkeit über den Screen...
na dann schauen wir doch mal ob das so funktioniert - ISO-8859-1 hatte ich seit...
Du solltest Dich vielleicht mal mit dem Sinn von Strafe beschäftigen. Der Aspekt des...
Richtig gehört! Über Erfolg hat der Staat nicht zu urteilen.