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Cyberabwehr: Bund rückt von BSI-Grundgesetzänderung ab

Der Bund will das BSI offenbar nicht mehr per Grundgesetz stärken. Stattdessen setzt das Innenministerium auf bestehende Kooperationen.
/ Przemyslaw Szymanski
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Logo des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (Symbolbild) (Bild: Andreas Rentz/Getty Images)
Logo des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (Symbolbild) Bild: Andreas Rentz/Getty Images

Die Bundesregierung rückt offenbar von einer Grundgesetzänderung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab. Wie Heise(öffnet im neuen Fenster) berichtet, will das Bundesinnenministerium (BMI) stattdessen auf den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen setzen. "Die Bundesregierung wird den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen ausschöpfen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen", zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus einer Antwort des Ministeriums an den Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war noch ein anderer Weg vorgesehen. Dort ist angekündigt, das BSI zu stärken und zu einer "Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit" auszubauen. Damit hätte die Behörde bei der Unterstützung der Länder weitergehende Möglichkeiten erhalten.

Noch wenige Monate zuvor hatte die Bundesregierung erklärt, dass dafür eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. In der Bundestagsdrucksache 21/5842 vom 7. Mai 2026(öffnet im neuen Fenster) heißt es, der Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle im Sinne des Grundgesetzes erfordere eine entsprechende Verfassungsänderung. Zugleich verwies die Bundesregierung schon damals auf vorhandene Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den Ländern.

BMI setzt auf Kooperation mit den Ländern

Diesen Ansatz will das Innenministerium nun offenbar weiterverfolgen. Nach Angaben von Heise verweist das BMI unter anderem auf 14 Kooperationsvereinbarungen zwischen dem BSI und den Ländern. Damit bestehen solche Vereinbarungen nicht mit allen 16 Bundesländern. Außerdem führt das Ministerium die durch die NIS-2-Umsetzung erweiterten Befugnisse des BSI sowie zusätzliche personelle und finanzielle Mittel an.

An der föderalen Zuständigkeitsverteilung ändert sich dadurch jedoch nichts. Nach Paragraf 3 des BSI-Gesetzes kann das BSI die Länder bei der Sicherung ihrer Informationstechnik und der Abwehr von Gefahren weiterhin nur auf deren Ersuchen unterstützen. Die geplante Zentralstellenfunktion sollte dem Bund hier zusätzliche Handlungsmöglichkeiten verschaffen.

Bitkom fordert stärkere Bündelung

Der Verzicht auf die Zentralstellenfunktion widerspricht auch Forderungen aus der IT-Branche. Der Digitalverband Bitkom setzt sich seit längerem für stärker gebündelte Zuständigkeiten bei der Cyberabwehr ein und begrüßte(öffnet im neuen Fenster) 2025 ausdrücklich den geplanten Ausbau des BSI zur Zentralstelle. Eine dauerhafte Unterstützung von Ländern und Kommunen sei bislang nicht möglich. Zudem weist der Verband darauf hin, dass Cyberkriminalität nicht an föderalen Zuständigkeiten haltmache.

Von Notz bezeichnete den Kurswechsel gegenüber Heise als "schlicht verheerend für die IT-Sicherheit Deutschlands". Auch die öffentlichen Bekenntnisse zu einer höheren IT-Sicherheit stellt der Grünen-Politiker angesichts der Entscheidung infrage. Zudem wirft von Notz Schwarz-Rot vor, parteipolitische Taktik über die nationale Sicherheit zu stellen, und fordert die Bundesregierung deshalb zu einem Umdenken auf.


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