Cyber-Dome: Dobrindt plant Überwachung mit Gesichtserkennung

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigt eine umfassende Sicherheitsoffensive an. "Dafür stärken wir unsere Sicherheitsbehörden mit klaren Befugnissen" , sagte er dem Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) . Die geplanten Maßnahmen zielen vor allem auf digitale Bedrohungen aus dem Ausland ab.
Russland gilt als Hauptquelle für Cyberangriffe, Desinformation und Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur. Die Sicherheitsbehörden sollen künftig Server-Infrastrukturen und digitale Systeme von Angreifern auch außerhalb Deutschlands blockieren dürfen.
Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Geheimdienste-Kontrollgremiums, bestätigt, dass sich die gesetzlichen Grundlagen in frühen Abstimmungen befinden. Ein neues BND-Gesetz ist in Vorbereitung. Der Bundesnachrichtendienst soll auf das Niveau europäischer Nachrichtendienste angehoben werden.
Cyberdome nach israelischem Vorbild
Kernstück der Pläne ist ein sogenannter Cyberdome zur automatisierten Abwehr von Netzangriffen. Als Vorbild dient Israel, das in der Cyberabwehr weiter sein soll als Deutschland. Dobrindt spricht von einem "schlagkräftigen, digitalen Schutzschild gegen Spionage, Sabotage und für den Schutz der kritischen Infrastruktur" .
Geschützt werden sollen Energieversorgung, Telekommunikation, Verwaltung und Verkehr. Die bislang auf mehrere Behörden verteilten Zuständigkeiten sollen stärker vernetzt werden.
Gesichtserkennung durch KI
Nach Informationen des Handelsblatts soll künftig auch Gesichtserkennung durch künstliche Intelligenz ermöglicht werden. Fotos von Überwachungskameras könnten mit Polizei-Datenbanken oder öffentlich zugänglichen Internetdaten abgeglichen werden. Auch die automatisierte Datenanalyse soll ausgeweitet werden.
Vorratsdatenspeicherung kehrt zurück
CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern vereinbart. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium wurde nach Berichten der Bildzeitung am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ministerien versandt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.
Eine Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland bereits, sie wurde aber 2017 ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof die damalige Regelung für europarechtswidrig erklärt hatte. Die neue Regelung soll europa- und verfassungsrechtskonform ausgestaltet werden.
Quellen-Telekommunikationsüberwachung für Bundespolizei
Das Bundespolizeigesetz, das in Teilen noch aus dem Jahr 1994 stammt, soll ebenfalls angepasst werden. Die Bundespolizei soll die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung durchführen dürfen. Diese erfasst Kommunikation, bevor sie verschlüsselt wird, oder ermöglicht die Entschlüsselung.
Sicherheitsbehörden begründen erweiterte Befugnisse mit der häufigen Nutzung verschlüsselter Kommunikationswege durch potenzielle Täter. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen kritisieren solche Forderungen regelmäßig und befürchten eine Aushöhlung von Grundrechten.
Grüne mahnen zur Vorsicht
Die Grünen zeigen sich offen für eine Stärkung der Sicherheitsbehörden. "Wir Grüne verschließen uns keiner Debatte um neue Befugnisse" , sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Handelsblatt. Gleichzeitig mahnte er die Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben an: "Wer den Kern unserer liberalen Gesellschaftsordnung schützen möchte, muss auch die Freiheitsgarantien unseres Grundgesetzes respektieren."
Von Notz lehnt anlasslose Massenüberwachung wie die Vorratsdatenspeicherung ab und wirbt stattdessen für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Bei diesem Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen.