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CSU will flexiblere Arbeitszeiten: DGB befürchtet Abschaffung des Achtstundentags

Die CSU will eine zügige Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Der DGB befürchtet eine faktische Abschaffung des Achtstundentags.
/ Ingo Pakalski und dpa
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CSU-Generalsekretär Martin Huber will das Arbeitszeitgesetz schnell ändern. (Bild: Odd Andersen/AFP via Getty Images)
CSU-Generalsekretär Martin Huber will das Arbeitszeitgesetz schnell ändern. Bild: Odd Andersen/AFP via Getty Images

Die CSU macht Druck für eine rasche Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln in Deutschland. "Die nötigen Reformen müssen wir in diesem Jahr auf den Weg bringen, damit sie wirken können", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Augsburger Allgemeinen(öffnet im neuen Fenster).

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung müsse von der Bundesregierung schnell auf den Weg gebracht werden. Eine Forderung, die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisch sieht.

In ihrem Koalitionsvertrag einigten sich Union und SPD darauf, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dies wurde auch mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf begründet.

Es solle niemand zu längerer Arbeitszeit gezwungen werden

Zur Ausgestaltung soll der Dialog mit den Sozialpartnern geführt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es zudem: "Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen."

Das Thema rückte vor wenigen Tagen durch eine Bemerkung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wieder in den Blickpunkt. Beim Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle antwortete der CDU-Chef auf die Frage, welches Gesetz er streichen würde, wenn er die Gelegenheit hätte: "Ich würde wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen."

SPD will Arbeitszeitgesetz als Gesundheitsgesetz behalten

Während Huber die Äußerung guthieß, kritisierte sie der SPD-Sozialexperte und Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Bernd Rützel. "Das Arbeitszeitgesetz ist ja ein Gesundheitsgesetz. Will er denn die Gesundheit der Menschen aufs Spiel setzen?", sagte Rützel der Zeitung.

"Das wäre ein Schlag ins Gesicht aller Leute, die morgens aufstehen, in den Betrieb oder ins Büro fahren und den ganzen Tag schuften. Das Arbeitszeitgesetz schützt genau diese Menschen", sagte Rützel.

DGB fürchtet 13-Stunden-Tage

Er betonte aber, die SPD werde sich an den Koalitionsvertrag halten und mehr Flexibilität durch eine Wochenarbeitszeit schaffen. Niemand werde aber gezwungen, länger zu arbeiten. "Die Pausen bleiben die gleichen. Und wir schaffen eine elektronische Erfassung aller Arbeitszeiten. Jede Minute muss bezahlt werden", stellte Rützel klar.

Der DGB Bayern hält wenig von einer Flexibilisierung. Das würde faktisch die Abschaffung des Achtstundentages bedeuten, "mit Arbeitstagen von bis zu 13 Stunden in der Folge", bemängelte der DGB in einer Mitteilung. Für Millionen Beschäftigte sei das Arbeitszeitgesetz der einzig verlässliche Schutz vor Überlastung und gesundheitlichen Schäden.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde durch die Flexibilisierung nicht besser, sondern schwieriger. "Lange und schlecht planbare Arbeitstage verschärfen Belastungen", stellte der bayerische DGB-Vorsitzende Bernhard Stiedl fest.

CSU-Arbeitsministerin: Raus aus der Steinzeit

"Das Arbeitszeitgesetz steht mit dem Achtstundentag für Respekt vor der Leistung der Beschäftigten. Es ist das Versprechen, dass das Leben der Menschen nicht nur aus Arbeit besteht – und dieses Versprechen darf nicht gebrochen werden."

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) begrüßte das Vorhaben dagegen. "Das Arbeitszeitgesetz muss aus der Steinzeit raus – die Arbeitswelt braucht Luft zum Atmen", sagte die Ministerin.

"Ohne ein modernes, flexibles, unbürokratisches und krisenfestes Arbeitszeitgesetz kommt der so dringend benötigte wirtschaftliche Aufschwung nicht. Die Neuerungen sind überfällig." Der Gesundheits- und Arbeitsschutz stehe dabei natürlich nicht zur Disposition. "Das Gesetz muss auch ein Schutzversprechen bleiben", so Scharf.


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