CSU-Vizechefin: Bär hält Löschen der Onlineinhalte von ARD/ZDF für Unsinn

Die CSU-Netzaktivistin Dorothee Bär verteidigt die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet. Sie wundert sich, dass die Party-Soap "We love Lloret" noch Wochen später auf allen Endgeräten problemlos läuft, Beiträge von ARD und ZDF aber nicht.

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Dorothee Bär
Dorothee Bär (Bild: Johannes Simon/Getty Images)

CSU-Vizechefin Dorothee Bär hat sich gegen das Depublizieren der öffentlich-rechtlichen Onlineinhalte ausgesprochen. "Ich sehe keine Logik darin, dass ich die letzten Sendungen von Formaten wie 'We love Lloret' noch Wochen später auf allen Endgeräten problemlos ansehen kann, eine ARD-Reportage über den US-Wahlkampf oder die letzte Bundestagsdebatte aber nach sieben Tagen nirgends mehr legal zu finden ist", sagte sie.

Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hatte dazu die Studie "Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft" vorgelegt, durch die sich Bär bestätigt sieht.

Die Christsoziale, die zugleich Vorsitzende des CSU-Netzrates ist, betonte, dass das gesetzlich vorgeschriebene Wiederherausnehmen der Inhalte allem widerspreche, "was wir über die Informations- und Kommunikationskultur im digitalen Zeitalter wissen. Dazu kommt ein Zuschauerverhalten, das sich immer mehr vom linearen Fernsehen entfernt. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite die Kurzlebigkeit der digitalen Medienwelt beklagen und auf der anderen Seite verlangen, dass seriöse, verlässliche und informative Berichterstattung nach einer Woche wieder von der Bildfläche verschwinden muss. Der Rundfunkstaatsvertrag muss hier entsprechend geändert werden."

ARD und NDR hatten Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln vom September zur Tagesschau-App eingelegt. Darüber hatte NDR-Intendant Lutz Marmor den NDR-Rundfunkrat am Freitag, dem 26. Oktober 2012 informiert. "Wir setzen weiter auf den Dialog mit der Verlagsseite. Parallel dazu lassen wir das Urteil durch das Oberlandesgericht Köln überprüfen", sagte Marmor. "Nach unserer Auffassung hat die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition des Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und rundfunkrechtliche Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt."

Mit dem Urteil des Landgerichts Köln war der ARD und dem für Tagesschau.de federführenden NDR untersagt worden, das mit der Tagesschau-App abrufbare Telemedienangebot vom 15. Juni 2011 zu verbreiten. Damit gaben die Kölner Richter einer Klage verschiedener Verlage wie WAZ, FAZ, Axel-Springer-Verlag und Süddeutschem Verlag statt.

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Spaghetticode 31. Okt 2012

Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte nach einer Woche aus dem Internet...

Thaodan 31. Okt 2012

Ok das wusste ich nicht, dann bleiben immer noch die restlichen Nachtbar Länder und die...

raumundzeit 30. Okt 2012

Sorry, in vielem zeigt mir diese Antwort, dass du dich mit unserem Mediensystem nicht im...



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