Crowdfunding-Kampagne: Abgemahnter Youtuber will Bild.de verklagen
Der Streit zwischen einem Youtuber und Bild.de wegen der Adblocker-Sperre könnte in eine neue Runde gehen. Um den Axel-Springer-Verlag zu einem Rechtsstreit zu zwingen, sammelt Tobias Richter nun Geld für mögliche Anwaltskosten. Schon nach einem Tag kamen die benötigten 7.000 Euro zusammen.

Mit Hilfe einer Crowdfunding-Kampagne will sich ein Youtuber juristisch gegen die Vorwürfe des Axel-Springer-Verlags wehren. In einem am Dienstag veröffentlichten Video sagte Tobias Richter, er wolle eine sogenannte negative Feststellungsklage gegen den Verlag anstrengen. Damit will Richter die Behauptung untersagen lassen, er habe mit Hilfe einer Videoanleitung eine technische Schutzmaßnahme für urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Bild.de umgangen. Auf Basis dieser Argumentation ist Richter am 20. Oktober 2015 vom Springer-Verlag abgemahnt worden.
Die in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnete Richter auf Anraten seiner Anwälte nicht. Da die Springer-Kanzlei seitdem nicht reagiert habe, wolle er die im Raum stehenden Anschuldigungen nun ausräumen lassen, sagte Richter. Das Problem dabei: Sollte er den Prozess verlieren, kämen Anwaltskosten in Höhe von 7.011,25 Euro auf ihn zu.
Richter will Videoanleitung wieder hochladen
Um dieses Risiko zu verringern, hat er eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. Auf diese Weise will Richter genug Geld sammeln, um sich den Rechtsstreit leisten zu können. Sollte er den Prozess gewinnen, sollen die Spender das Geld wieder zurückbekommen. Zudem will Richter dann die Anleitung zur Umgehung der Werbeblockersperre wieder auf Youtube hochladen. Die Kampagne läuft bis zum 8. Dezember 2015.
Seit Mitte Oktober sperrt Bild.de die Nutzer von Adblockern aus. Unmittelbar darauf waren in verschiedenen Foren Filterbefehle zur Umgehung der Sperre gepostet worden. Richter hatte in seinem Video das Einfügen der Filterbefehle in den Werbeblocker Adblock Plus erläutert. Springer kündigte anschließend an, gegen alle vorzugehen, "die diese Initiative unlauter umgehen".
Juristische Argumentation umstritten
Laut Paragraf 95a des Urheberrechtsschutzgesetzes ist es untersagt, wirksame technische Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu umgehen. Es gibt aber starke Zweifel von Juristen, ob dieser Paragraf im Falle der Werbeblockersperre anzuwenden sei. Das Landgericht Hamburg hat allerdings in einer einstweiligen Verfügung auf Basis dieses Paragrafen der Eyeo GmbH, die hinter Adblock Plus steht, verboten, in einem Forum zu Adblock Plus die entsprechenden Filterbefehle zu verbreiten.
Der IT-Fachanwalt Thomas Stadler schrieb dazu: "Man hätte sich mit der Frage befassen müssen, ob die Werbeblockersperre bei Bild.de überhaupt eine wirksame technische Maßnahme ist, die dem Schutz eines Werkes im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dient." Darüber hinaus hätte man genau erläutern müssen, welche Verletzungshandlung im Sinne des entsprechenden Paragrafen 95a Abs. 3 konkret vorliege.
Nachtrag vom 25. November 2015, 17:00 Uhr
Im Laufe des Mittwochs kam die Crowdfunding-Kampagne zu einem erfolgreichen Abschluss. Bis zum Nachmittag kamen über das Portal Leetchi knapp 5.000 Euro zusammen, zusätzlich wurden mehr als 2.000 Euro über Paypal gespendet. "Betrag erreicht. Bitte nicht mehr spenden!", teilte Richter auf dem Portal mit.
Nachtrag vom 25. November 2015, 19:00 Uhr
Der Youtuber zeigte sich überrascht über den schnellen Erfolg seiner Kampagne: "Ich hätte nicht gedacht, dass die Resonanz auf mein Video zu einem derartigen Erfolg wird. Ich weiß nun, dass viele Leute hinter mir stehen, die sich von der Rechtsauslegung von Axel Springer nicht länger gängeln oder beeindrucken lassen wollen", sagte er auf Anfrage von Golem.de. Sein Anwalt wolle von Mittwoch an eine negative Feststellungsklage gegen Axel Springer vorbereiten und möglichst schnell in die Wege leiten.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Ich lüge nicht, du hast nur keine Ahnung. Rechtsklickt, Element untersuchen und dann das...
Ich hab nicht behauptet, dass Screenreader kein JS können, ich hab behauptet, dass JS...
Es wurde nur von lauter Musik gesprochen, nicht von feiern bis tief in die Nacht. Und...
Gute Frage, ich glaube die Leute haben, wie ich selbst auch, die berechtigte...