Creative Cloud: Adobe USA verteilt Warnschreiben an einige Abonnenten

Im Rahmen des Abomodells der Creative Cloud kommt es in den USA zu einer ungewöhnlichen Warnung an Creative-Cloud-Nutzer. Die Verwendung bestimmter Softwareversionen ist nicht mehr erlaubt. Das hat aber nichts mit Sicherheitslücken, sondern mit Urheberrechtsverletzungen zu tun.

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Creative-Cloud-Nutzer sollen keine alte Software nutzen. (Symbolbild)
Creative-Cloud-Nutzer sollen keine alte Software nutzen. (Symbolbild) (Bild: Thomas Samson/AFP/Getty Images)

Einige bezahlende Anwender der Creative Cloud (CC) bekommen in den USA Aufforderungen, bestimmte Software nicht mehr zu benutzen, wie Apple Insider im Detail berichtet. Aufgefallen ist das, weil einige Adobe-CC-Nutzer die Aufforderungen über Twitter veröffentlicht haben. Darin heißt es, dass bestimmte, ältere Versionen von Programmen innerhalb der Creative Cloud eingestellt wurden. Aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet das gleichzeitig, dass die weitere Nutzung der Software nicht mehr lizenziert ist. Mit anderen Worten: Zahlende Abokunden begehen eine Urheberrechtsverletzung, wenn sie alte Software einsetzen.

Laut Recherchen von Apple Insider betrifft das nicht weiter spezifizierte Versionen von Photoshop, Premiere, Lightroom Classic, Animate und Media Director.

Interessant ist der Vorfall in mehreren Bereichen. Zum einen wird dem Anwender die Nutzung seiner im Abomodell lizenzierten Software im Nachhinein verboten, was offenbar vielen Anwendern nicht bewusst ist, aber schon länger der Praxis entspricht. So heißt es, dass der Anwender keine Rechte mehr an der alten Softwareversion hat. Zum anderen überwacht Adobe offensichtlich, welche Versionen bei den Anwendern installiert sind und benutzt werden. Von solchen Problemen wären Kaufversionen nicht betroffen, die allerdings damals mit hohen einmaligen Kosten verbunden waren.

Überraschend ist zudem, dass sich der Adobe-Kundenservice nicht im Detail zu der Problematik äußert. Anwender bekommen nur die Information, dass die Gefahr besteht, dass sich eine dritte Partei über Lizenzverstöße beschwert. Wer das sein könnte, lässt Adobe mit dem Verweis auf ein laufendes Verfahren offen.

Laut Apple Insider ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich hierbei um Dolby handelt, das Adobe schon vor einer Weile verklagt hat. Diese Vorfälle lassen auch eine Ankündigung von Adobe in einem anderen Licht erscheinen, dass nur noch die letzten zwei Versionen innerhalb der Creative Cloud heruntergeladen werden können. Die Änderung soll angeblich der besseren Entwicklung der Creative Cloud dienen. Diese Antwort wird sogar im Adobe-Forum verwendet. Das Lizenzproblem wird mitunter gar nicht als Grund genannt.

Das bedeutet aber nicht, dass grundsätzlich die Verwendung einer Vor-Vor-Vor-Version eines Softwarepakets innerhalb der Creative Cloud verboten ist. Die Liste der autorisierten Softwareversionen, zuletzt aktualisiert am 14. Mai 2019, erlaubt beispielsweise die Photoshop-Versionen CC 14, CC 13, CC 12, CC 11, CC 10. Als Einschränkung können viele Versionen von Photoshop allerdings nicht mehr heruntergeladen werden.

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FreiGeistler 03. Jun 2019

Viel Glück. Business auf einem Produkt auf Miete wie lange das wohl gut geht?

Trockenobst 17. Mai 2019

Das sicher, aber ich höre von niemanden der alle 5 Jahre 20T in neue Lizenzen stecken...

Trockenobst 16. Mai 2019

Ich habe letztes Jahr einen alten Bekannten eine Windows Box für das Rendering mit...

annon1879 15. Mai 2019

Selbiges hier in der Schweiz. Nur Mail hab ich keines gekriegt, nur ein Hinweis in der...



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