Corsair Arbeitsspeicher: Rechtsstreit um XMP-Profile endet mit Vergleich

Corsair hat im Gerichtsverfahren über die Geschwindigkeitsangabe auf Arbeitsspeicher-Kits(öffnet im neuen Fenster) einem Vergleich zugestimmt(öffnet im neuen Fenster) . Die finale Entscheidung über die Annahme des Vergleichs liegt bei einem US-Bundesgericht. Der Hersteller erklärt sich bereit, 5,5 Millionen US-Dollar als Entschädigung zu zahlen und die Angaben auf der Verpackung zukünftig anzupassen. Ursprung der Klage war die Behauptung, dass Corsair mit Geschwindigkeiten wirbt, die im unveränderten Zustand (out of the box) der Speicherriegel nicht erreicht werden.
Erst eine Veränderung der PC-Firmware, gemeint ist die Auswahl des XMP- oder Expo-Profils im Uefi-Menü, soll die beworbene Geschwindigkeit bringen. Dabei besteht aber laut den Klägern ein hohes Risiko, dass die beworbene Geschwindigkeit trotzdem nicht erreicht wird oder der PC in diesem Zustand gar nicht funktioniert.
Davon fühlten sich die Kläger in die Irre geführt, da nur die maximal mögliche Geschwindigkeit bei Nutzung eines Speicherprofils prominent auf der Verpackung aufgedruckt ist, ein Hinweis auf die standardmäßig eingestellte Geschwindigkeit nach Jedec-Standard jedoch fehlt. Betroffen seien DDR4- und DDR5-Produkte des Herstellers für Desktop-PCs, Notebook-Speicher ist davon ausgenommen.
Folgen für die Industrie
Corsair ist mit der Art der Geschwindigkeitsangabe für Speicherprodukte nicht allein. Fast alle Hersteller geben ebenfalls nur das schnellste hinterlegte Profil als Geschwindigkeit an, denn die enthaltenen Speicherriegel können diese Geschwindigkeit tatsächlich zuverlässig erreichen. Voraussetzung ist aber, dass die restlichen Komponenten des PCs ebenfalls dazu in der Lage sind.
Das ist jedoch längst nicht immer der Fall, besonders bei Konfigurationen mit vier Speicherriegeln oder sehr hohen Speicherkapazitäten lässt sich nur durch Erfahrungswerte mit hoher Sicherheit vorab bestimmen, ob die Angabe auf der Verpackung für das eigene System realistisch ist.
Einige Hersteller dürften präventiv ihre Verpackungen anpassen und klarer darauf hinweisen, dass sich die beworbene Geschwindigkeit nur auf die Fähigkeiten der Speicherriegel selbst bezieht und einen Maximalwert darstellt. Auch ein Hinweis auf die ohne manuelle Einstellung verwendete Basisgeschwindigkeit könnte eine Folge des Rechtsstreits sein.



