Coronavirus: Österreich überwacht Bewegungsströme mit Handydaten
Halten sich die Österreicher an die Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus?

Die österreichische Regierung wertet die Effekte von Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie mit Hilfe von Mobilfunkdaten aus. Der Mobilfunkbetreiber A1 liefert dazu nach eigenen Angaben anonymisierte Bewegungsdaten an die Behörden. Die Lösung entspreche "vollständig" den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sei TÜV-geprüft, hieß es weiter. Es sei durch diese Analysen nicht möglich, auf einzelne Personen zu schließen.
Nach Angaben von A1 werden die Bewegungsanalysen zusammen mit dem Startup Invenium erstellt, einer Ausgründung der TU Graz. Die Analysen würden aus vollständig anonymisierten Daten mittels Algorithmen errechnet. "Mit diesen Daten ist es möglich, die Bewegungsströme von Menschengruppen (in 20er-Schritten) zu visualisieren. Diese Technologie wird im Normalfall eingesetzt, um zum Beispiel zu sehen, woher Touristen kommen, die Sehenswürdigkeit A besichtigen und welche Sehenswürdigkeit danach angesteuert wird", hieß es weiter.
Effekte deutlich messbar
Die Angabe in 20er-Schritten bedeute, dass nicht ersichtlich sei, ob beispielsweise drei oder neun Personen vom Standort A nach B gegangen seien. Bei mehr als 21 Personen werde die Kategorie "bis 40" und so weiter angewandt. Diese Technik werde europaweit von einer Vielzahl an Unternehmen angeboten und sei jahrelang erprobt. "A1 stellt diese Analysen in Krisenzeiten relevanten staatlichen Stellen zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung", schreibt das Unternehmen.
Einem Bericht der Kronen-Zeitung zufolge verringerten die Österreicher aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ihren Bewegungsradius um rund 40 bis 50 Prozent.
Wenn Daten vollständig anonymisiert sind und sich kein Personenbezug herstellen lässt, ist eine Weitergabe nach der DSGVO ohne Einwilligung der Nutzer möglich. Daher unterscheidet sich dieser Fall von der in Deutschland diskutierten Maßnahme, mögliche Kontakte von Infizierten mit Hilfe von Bewegungsdaten zu ermitteln. In diesem Fall hätten über eine Funkzellenabfrage die Standortdaten der konkreten Nutzer ausgewertet werden müssen. Das wäre nur nach einer gerichtlichen Anordnung möglich gewesen. Die Deutsche Telekom bezeichnete die entsprechenden Überlegungen daher als "Unfug".
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Natürlich, der Datenschutz soll ja auch schon gelockert werden. Wir werden ja sehen, was...