Coronapandemie: Bayern und Sachsen-Anhalt steigen aus Luca aus
Immer mehr Länder wollen die Luca-App nicht mehr nutzen. Bayern will verstärkt auf die Corona-Warn-App setzen.

Bayern steigt aus der Luca-App zur Rückverfolgung von Kontakten in der Coronapandemie aus. Der Freistaat werde den Vertrag zum 5. April 2022 auslaufen lassen, teilten Gesundheits- und Digitalministerium am Dienstag mit. Man setze im Kampf gegen die Coronapandemie stattdessen künftig auf eine anonymisierte Kontaktverfolgung und die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App. Andere Länder verfahren schon genauso oder haben dies angekündigt.
Als Grund nannten die beiden Ministerien die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante, die eine individualisierte Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter deutlich erschwere. Eine Kontaktdatenerfassung per Luca-App sei deshalb nicht mehr angezeigt.
Bayern hatte zum 6. April 2021 eine Lizenz über zwölf Monate für die landesweite Nutzung der Luca-App erworben. Im Falle einer bestätigten Covid-19-Infektion konnten die Gesundheitsämter die mit der App erfassten Kontaktdaten der infizierten Person, etwa in Restaurants oder Kinos, abfragen und weitere Kontaktpersonen verständigen.
Corona-Warn-App in Bayern wichtiger
"Auf der Grundlage einer genauen Nutzenbewertung haben wir uns entschlossen, nach Auslaufen des Nutzungsvertrags der Luca-App diesen nicht zu verlängern", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Die Corona-Warn-App stärke die in der aktuellen Omikron-Welle mit hohen Infektionsraten besonders wichtige Eigenverantwortung jedes Einzelnen. "Denn sie versetzt die Nutzer in die Lage, sich unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen."
Er habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebeten, die App für diese neue Rolle fit zu machen und mehr Details zu den jeweils infektionsrelevanten Kontakten zur Verfügung zu stellen - also konkretere Informationen zu Ort und Zeitpunkt der Risikokontakte.
Zuletzt hatte sich der Einsatzbereich der Luca-App bereits deutlich reduziert - etwa weil die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in Bayern deutlich zurückgefahren wurde, unter anderem in Restaurants. Parallel dazu sei die Corona-Warn-App des Bundes stetig weiterentwickelt worden und deckte immer mehr Funktionalitäten der Luca-App mit ab.
Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) verteidigte den bisherigen Einsatz von Luca: "Die Erhebung der Kontaktdaten per App war im letzten Jahr ein wesentlicher und zu dem Zeitpunkt sehr sinnvoller Baustein im Kampf gegen die Pandemie." In der aktuellen Lage würden nun andere Wege in der Coronaabwehr nötig.
Auch Sachsen-Anhalt steigt aus
Darüber hinaus wird auch das Land Sachsen-Anhalt den Kooperationsvertrag zur Nutzung der Luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Coronapandemie kündigen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Magdeburg, wie die Staatskanzlei mitteilte. Der Vertrag mit dem privaten Anbieter läuft damit Ende März aus.
Für die Nutzung der Luca-App in Sachsen-Anhalt sind dem Land Kosten in Höhe von knapp einer Million Euro entstanden. In Sachsen-Anhalt haben die Gesundheitsämter die Luca-App jedoch kaum genutzt. Wie die Landesregierung mitteilte, können Landkreise und kreisfreie Städte bei Bedarf eigene Verträge mit dem Anbieter abschließen.
Zuvor hatten etwa bereits die Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Brandenburg angekündigt, aus Luca aussteigen zu wollen. In Baden-Württemberg wurden vor einer Entscheidung Kritiker, Betreiber und Gesundheitsämter angehört. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Kauf der App zudem als rechtswidrig eingestuft. Drei Bundesländer haben bisher keinen Vertrag mit der Luca-App. Dazu gehören Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. In diesen Ländern nutzen jedoch einzelne Gesundheitsämter die App.
Die Daten aus Corona-Listen und der Luca-App wurden in mehr als 100 Fällen von Polizei und Staatsanwaltschaften genutzt genutzt. In mindestens einem Fall wurden dabei über die Luca-App erfasste Daten über ein Gesundheitsamt abgefragt. Insgesamt sind mindestens 500 Personen betroffen. Das Infektionsschutzgesetz verbietet jedoch eigentlich eine Verwendung der Daten "zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung".
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