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Coronakrise: Gutachten sieht Organisationsversagen bei Digitalisierung

Hat Deutschlands Rückstand bei der Digitalisierung die Bekämpfung der Coronapandemie erschwert? Datenschützer kritisieren ein neues Gutachten scharf.
/ Friedhelm Greis
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Das Faxgerät als Sinnbild versäumter Digitalisierung (Bild: Pixabay)
Das Faxgerät als Sinnbild versäumter Digitalisierung Bild: Pixabay

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums hat ein "Organisationsversagen" bei der Digitalisierung in Deutschland konstatiert. "Vieles von dem, was während der Coronapandemie in kurzer Zeit umgesetzt wurde, hätte auch schon lange vor der Krise unternommen werden können", heißt es in einem Gutachten (PDF)(öffnet im neuen Fenster), das "Lehren aus der Coronakrise" ziehen soll.

Das betreffe nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Unternehmen. Diese hätten Schwierigkeiten, "Prozessinnovationen in ihre internen Abläufe zu integrieren".

Kritisch äußert sich der Beirat auch zum Thema Datenschutz. Dieser werde "in Deutschland oft als ein Wert angesehen, der in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern absolute Priorität genießt". Das habe die Nutzung digitaler Möglichkeiten während der Coronakrise stark eingeschränkt, wie die Corona-Warn-App und die sich immer weiter verzögernde elektronische Patientenakte gezeigt hätten.

Moniert werden zudem Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern. Das habe die Einführung einheitlicher Verfahren und Standards insbesondere in der öffentlichen Verwaltung erheblich verzögert.

Klassisches Marktversagen beim Breitbandausbau

In manchen Bereichen liege aber auch "klassisches Marktversagen" vor. "Dies gilt insbesondere beim Ausbau der digitalen Infrastruktur, der im ländlichen Raum für private Anbieter nicht hinreichend profitabel ist, auch wenn der gesellschaftliche Nutzen größer ist als die Kosten", heißt es in dem Gutachten.

Der Beirat empfiehlt in seinem Fazit, dass der Staat weiter in die digitale Infrastruktur investieren müsse, "vor allem in Schulen, Hochschulen, Gerichten, öffentlicher Verwaltung und im Gesundheitssektor". Das reiche jedoch nicht aus. "Die Politik sollte Organisationsversagen im öffentlichen Bereich beheben, wo erhebliche Defizite zu konstatieren sind", heißt es weiter. In der Verwaltung seien "neuartige Managementansätze (Teamarbeit, agiles Management) schneller als bisher zu integrieren".

Unternehmen sollten zudem in "Reallaboren" unter erleichterten oder andersartigen Regulierungssystemen operieren können. Dadurch könnten wertvolle Erfahrungen über Politikalternativen gewonnen werden.

Das Datenschutzrecht solle auf deutscher und europäischer Ebene effektiver ausgestaltet werden. Neben Einwilligungslösungen sollten andere Regulierungskonzepte verfolgt werden, wie zum Beispiel Datentreuhänder, Personal Information Management Services (PIMS), Optionsregelungen, Haftungsregime, gesetzliche Verbote, richterliche Inhaltskontrolle oder regulierte Datenräume.

Mithilfe von Gigabit-Gutscheinen könnten dem Beirat zufolge kleine und mittlere Unternehmen und Haushalte mit schulpflichtigen Kindern beim Zugang zu hochwertigen Breitbandanschlüssen unterstützt werden.

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Scharfe Kritik von Datenschützern

Scharfe Kritik an den Einschätzungen der Gutachter zum Thema Datenschutz kam umgehend vom baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink. Das betrifft unter anderem die Behauptung, wonach mehrere Bundesländer nicht alle impfberechtigten Risikopatientinnen und Patienten wegen eines Impftermins kontaktieren konnten, weil sie deren Adressen aus den amtlichen Melderegistern nicht verwendeten.

"Dies ist eine besonders unerfreuliche Mär(öffnet im neuen Fenster), die gerne unter der Überschrift 'Datenschutz kostet Menschenleben!' verbreitet wird", sagte Brink auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Richtig ist vielmehr, dass auf Grundlage des Melderechts durchaus eine Kontaktaufnahme mit Impfberechtigten möglich ist, der Datenschutz steht dem nicht entgegen."

Ebenfalls stört sich Brink an der Einschätzung der Gutachter, wonach der Datenschutz in der öffentlichen Diskussion "mitunter als absoluter Wert wahrgenommen" werde, "der unter keinen Umständen aufgeweicht werden dürfe". Dem entgegnete der Datenschutzbeauftragte: "Egal ob es um die Kontaktdatenangabe in Restaurants und Kinos, ob es um Impfausweise oder Testpflicht geht, in vielen Bereichen wird der Datenschutz, also die Selbstbestimmung über die eigenen Daten, massiv eingeschränkt."

Wer behaupte, das Datenschutzrecht sei unangetastet geblieben, "der hat nur ein Ziel: Unser Grundrecht auf Datenschutz noch weiter einzuschränken. Dem werden sich die Datenschützer auch weiter entgegenstellen und darauf beharren, dass nur zur Pandemiebekämpfung erforderliche Eingriffe hingenommen werden und dass der Datenschutz mit angemessenem Gewicht gegen Gesundheitsinteressen abgewogen wird".


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