Corona und Datenschutz: Kelber hält Regierungsgutachten für "schlicht falsch"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die Positionen eines Regierungsgutachtens zu negativen Auswirkungen des Datenschutzes in der Coronapandemie. "Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats zur Digitalisierung beim Thema Datenschutz ist an relevanten Stellen teilweise irreführend formuliert oder schlicht falsch. Es ist ärgerlich, dass hier behauptet wird, der Datenschutz sei in Deutschland rechtlich unangreifbar" , sagte Kelber Golem.de.
Laut Kelber hat die Pandemie "doch das Gegenteil gezeigt" . Als Beispiel nannte er die rechtliche Vorgabe, seine Kontaktdaten im Restaurant hinterlegen zu müssen. "Die angeblichen Beweise für den absoluten Datenschutz sind längst widerlegte Gerüchte. Zum Beispiel die Entscheidung der Bundesregierung zur dezentralen Kontaktnachverfolgung mit der Corona-Warn-App oder der angeblichen Datenschutzprobleme bei der Nutzung von Meldedaten zum Versenden von Impfinformationen" , sagte Kelber.
Anstelle von sachlicher Analyse würden "Stimmungsumfragen zum Umgang der Unternehmen mit dem Datenschutz herangezogen" . Das Gutachten widerspreche zudem der Datenstrategie der Bundesregierung und sei von wirtschaftspolitischen Interessen geleitet. "Auch bei der mangelnden Betrachtung anderer Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung neben der Einwilligung wird die gebotene Wissenschaftlichkeit nicht eingehalten. Gerne hätten wir dem Beirat als Gesprächspartner zur Verfügung gestanden, um solche Probleme zu vermeiden" , sagte Kelber.
Organisationsversagen festgestellt
Der Beirat konstatierte in seinem Gutachten ein "Organisationsversagen" bei der Digitalisierung in Deutschland. "Vieles von dem, was während der Coronapandemie in kurzer Zeit umgesetzt wurde, hätte auch schon lange vor der Krise unternommen werden können" , heißt es in einem Papier (PDF)(öffnet im neuen Fenster) , das "Lehren aus der Coronakrise" ziehen soll.
Der Datenschutz wird demnach "in Deutschland oft als ein Wert angesehen, der in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern absolute Priorität genießt" . Das habe die Nutzung digitaler Möglichkeiten während der Coronakrise stark eingeschränkt, wie die Corona-Warn-App und die sich immer weiter verzögernde elektronische Patientenakte gezeigt hätten. Auf Nachfrage von Golem.de kritisierte bereits der baden-württembergische Datenschutzbeauftrage Stefan Brink die Aussagen des Gutachtens.
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