Corona: Pariser Polizei darf keine Drohnen zur Überwachung verwenden
Die Pariser Polizei muss ihre Multicopter vorerst am Boden lassen: Die Überwachung der Corona-Ausgangsauflagen ist so wie bisher nicht zulässig.

Die Pariser Polizei muss im Kampf gegen Corona die Überwachung der Menschen mit Multicoptern vorerst einstellen. Der Einsatz verstoße gegen Datenschutzrichtlinien und müsse "unverzüglich" beendet werden, teilte der Staatsrat (Conseil d'État) als oberstes Verwaltungsgericht am 18. Mai 2020 mit.
Der Staatsrat störte sich daran, dass die Drohnen theoretisch die Identifizierung von Personen ermöglichen - der Einsatz von Multicoptern an sich sei aber legitim. Der Staatsrat wurde von der Französischen Liga für Menschenrechte und der Bürgerrechtsorganisation Quadrature du Net angerufen.
Die Polizei in Paris setzt die Fluggeräte ein, um verbotene Versammlungen mit zu vielen Menschen ausfindig zu machen. Behörden in ganz Frankreich haben Drohnen eingesetzt, um die Einhaltung der Ausgangssperre zu überwachen. Diese wurde vor kurzem gelockert: So dürfen Bewohner wieder ihre Häuser und Wohnungen in einem Umkreis von 100 Kilometern verlassen, Versammlungen mit mehr als zehn Personen sind wieder erlaubt.
Frankreich hat Ausgangsbeschränkungen bereits gelockert
Beerdigungen können mit bis zu 20 Personen besucht werden. Wer Sport im Freien betreibt, darf dies ebenfalls mit bis zu zehn Personen machen, allerdings nur, wenn der Mindestabstand deutlich mehr als den üblichen einen Meter beträgt: Bei leichten Laufaktivitäten muss der Abstand 5 Meter betragen, bei anstrengenderen Aktivitäten sogar 10 Meter.
Die Drohnen könnten mit technischen Vorrichtungen ausgestattet werden, die es unmöglich machen würden, Personen zu identifizieren, so der Staatsrat. Dann dürften die Multicopter wieder zur Überwachung der Ausgangsbeschränkungen eingesetzt werden. Alternativ brauche es für ihre Verwendung ein entsprechendes Dekret der französischen Datenschutzbehörde CNIL.
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