Corona-Pandemie: Homeoffice-Pflicht soll wieder kommen
Arbeiten zu Hause kommt wieder: Wie das ARD-Hauptstadtstudio(öffnet im neuen Fenster) berichtet, soll der amtierende Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angesichts massiv steigender Infektionszahlen wieder eine Homeoffice-Pflicht einführen. Der ARD liegt ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, in dem auch eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz (getestet, geimpft oder genesen) erwähnt wird. Diese soll für Arbeitnehmer gelten, die trotzdem an ihre Arbeitsstelle müssen.
Der Entwurf müsse noch mit den möglichen Ampel-Regierungfraktionen abgesprochen werden, heißt es in dem Bericht.
"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen" , heißt es laut ARD-Hauptstadtstudio in dem Entwurf. Und weiter: "Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung(öffnet im neuen Fenster) beraten SPD, Grüne und FDP am Wochenende über den Entwurf. Wie sich die FDP positioniere, sei noch unklar.
Hinsichtlich der Testpflicht am Arbeitsplatz für Ungeimpfte ist offenbar nicht geplant, dass der Arbeitgeber die Tests bezahlen muss. Die Gruppe der Umgeimpften müsse sich selbst täglich um einen zertifizierten Schnelltest kümmern. Die Tests sollen wieder kostenlos angeboten werden.
Nach einem Bericht des Berliner Tagesspiegels(öffnet im neuen Fenster) sollen Betriebe verpflichtet weden, die Nachweise über den Status geimpft, genesen oder getestet zu kontrollieren. Dazu bekommen Arbeitgeber ein Auskunftsrecht; zu diesem Zweck dürfen "personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19) verarbeitet werden" , heißt es in dem Entwurf laut Tagesspiegel.
Eine Homeoffice-Pflicht gab es im Rahmen der Bundesnotbremse schon einmal. Sie war aber Ende Juni 2021 ausgelaufen. Seitdem gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung(öffnet im neuen Fenster) für Unternehmen und ihre Beschäftigten.
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