Parlamente versagen bei Corona-Verordnungen
Rasch hat sich der Bundestag in eine nachrangige Rolle hinter der Bundesregierung und ihren Exekutivbefugnissen mit zahllosen Verordnungen und Anweisungen in sensibelsten Grundrechtsbereichen begeben. Zu Recht wird darüber diskutiert, ob die Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verfassungswidrig war. Sie übertrug der Regierung nämlich die Befugnis, mit einfachen Verordnungen selbst Parlamentsgesetze auszuhebeln.
"Mit der Ermächtigung eines Bundesministeriums, gesetzesvertretendes Verordnungsrecht zu erlassen, setzt sich das Parlament in Widerspruch zu zentralen Normen der Verfassung.", bemängeln Verfassungsjuristen.
Damit ist zugleich die Legalität aller folgenden Coronaverordnungen infrage gestellt. Diejenige Staatsgewalt, die dem Bürger am nächsten steht und in besonderer Weise zu seinem Schutz berufen ist, ist der Bundestag. Dass das Bundesministerium für Gesundheit nun eigenmächtig und zeitlich unbegrenzt in Form von Verordnungen Ausnahmen zu Vorgaben des IfSG beschließen kann - was auch Eingriffe in viele unserer Grundrechte umfasst -, geht an der Idee der Gewaltenteilung weit vorbei. Heißt: Kompass demokratischer Gesellschaften muss stets die Legislative bleiben.
Regierungen in Bund und Ländern versagen
Daher müssen die Parlamente gerade in der Krise ihre Standfestigkeit unter Beweis stellen - und ihren unbedingten Willen, erste Gewalt im Staat zu bleiben. Temporär begrenzte Grundrechtseingriffe können in Ausnahmefällen durchaus notwendig sein, doch sie bedürfen einer umfassenden und reflektierten Begründung und Diskussion. Bereits an dieser Stelle versagen derzeit viele Regierungen in Bund und Ländern, denn nachvollziehbare Begründungen für die freiheitsbeschränkenden Corona-Verordnungen sucht der Bürger vielerorts vergebens. Das bedroht schlicht die Demokratie.
Die nun notwendigen Debatten müssen mit großer Transparenz und Klarheit geführt werden, wenn sie das angestrebte Vertrauen der Bevölkerung herstellen sollen. Das gilt gerade und besonders für die Tracing-App.
Eine gesetzliche Grundlage für die Corona-App ist am wichtigsten
Eine gesetzliche Grundlage zum Einsatz der App ist die vertrauensbildende Maßnahme schlechthin. Per Gesetz muss etwa die Maxime der bedingungslos freiwilligen Nutzung als nicht verhandelbar festgeschrieben werden. Dies gilt umso mehr, als bereits im Vorfeld der Bereitstellung der App an der Freiwilligkeit ihrer Nutzung verschiedentlich gerüttelt wurde. Die Idee, für die Nutzung der App "Anreize" zu schaffen - etwa in der Form, dass nur deren Nutzer die Freiheit zurückerlangen, ins Kino zu gehen, ein Museum zu besuchen oder gar ins Ausland zu reisen, sogar von Steuerbegünstigungen war schon die Rede - führt in puncto Freiwilligkeit in die falsche Richtung.
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Über die Corona-App muss unbedingt diskutiert werden | Quellcode der Tracing-App muss offen sein |
Sorry, dass ich nicht mehr geantwortet habe.. Jedenfalls wollte ich noch kurz danke für...
Ich stimme dir absolut zu, egal aus welchem Winkel ich diie App betrachte, es ist weder...
Alles, was ihr über die Corona-App wissen wollt, könnt ihr ab jetzt unseren Fachredakteur...
normale Links darf ich nicht posten, deswegen muss euch suchen nachdenkseiten (dot) de...
Zumindest für eine fünfstellige Anzahl von Menschen. Aus welchem Areal kamen sie und wie...