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Corona: Beamtenbund fordert klare Regeln für Telearbeit

Im öffentlichen Dienst fehlen dem Deutschen Beamtenbund zufolge Regeln für das Arbeiten im Homeoffice . Das gehe zulasten der Beschäftigten.
/ Tobias Költzsch , dpa
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Die Arbeit am Küchentisch ist nicht ergonomisch. (Bild: Pixabay)
Die Arbeit am Küchentisch ist nicht ergonomisch. Bild: Pixabay / Pixabay-Lizenz

Der Deutsche Beamtenbund in Nordrhein-Westfalen fordert für den öffentlichen Dienst klare gesetzliche Regelungen für das Arbeiten von zu Hause aus. Seit Beginn der Coronapandemie hätten sich die Arbeitsbedingungen kaum verbessert, kritisierte der Landesvorsitzende Roland Staude(öffnet im neuen Fenster) am 22. Januar 2021 in Düsseldorf.

Statt klare Regeln zu setzen, werde die Verantwortung für mobiles Arbeiten komplett auf die Beschäftigten abgewälzt, bemängelte der Gewerkschafter. Weder gebe es Regelungen zu Arbeits- oder Datenschutz noch Vorgaben zur technischen Ausstattung. "Viele Beschäftigte arbeiten nun schon seit Monaten mit Laptop am Küchentisch, betreuen nebenbei ihre Kinder und begleiten sie oft zusätzlich beim Homeschooling" , stellte Staude fest. "Mit gesundem Arbeiten hat das nicht viel zu tun, weder körperlich noch psychisch."

In der Justiz hätten die Beschäftigten mit Kindernotbetreuung in Kitas und Schulen grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie andere Bürger auch, stellte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) auf Anfrage klar. Beamten und Richtern könne zur Kinderbetreuung zu Hause zudem Sonderurlaub bei laufender Besoldung bewilligt werden.

Staatsanwälte haben sich ebenfalls beklagt

Zu einem WDR-Bericht(öffnet im neuen Fenster) zu Klagen von Staatsanwälten über mangelnde Homeoffice-Möglichkeiten sagte Biesenbach, "diese vereinzelt vorgetragene Sorge" sei unbegründet. "Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geht es weder besser noch schlechter als anderen Bürgerinnen und Bürgern."

Staatsanwälte könnten aber auch in Coronazeiten nicht im Notbetrieb arbeiten, unterstrich der Justizminister. "Sie sind die Herrinnen der Ermittlungsverfahren." Ihre Entscheidungen griffen oft tief in Grundrechte ein. Daher wäre ein Notbetrieb zugunsten verminderter Kontakte oder eine verzögerte Bearbeitung von Verfahren "eine unzumutbare Belastung" für die Bürger. "Diese systemrelevante Aufgabe ist, ähnlich wie bei der Polizei, nicht in einem Notbetrieb zu führen."


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