Bluetooth-Schnittstelle nicht sehr sicher
Diese Methode würde in der Tat die von Datenschützern kritisch gesehene Funkzellenabfrage überflüssig machen. Zudem wären die Daten genauer, da Bluethooth nur über kurze Strecken funktioniert. Ebenfalls spielt es keine Rolle, wo der Kontakt stattgefunden hat.
Auf Anfrage von Golem.de sagte eine Sprecherin der Deutschen Telekom, dass das Unternehmen nicht in die Konzeption der App eingebunden sei. Ein vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagener Gesetzesentwurf sah zwischenzeitlich vor, dass die Gesundheitsbehörden von Telekommunikationsdiensten die Herausgabe von Standortdaten der Mobilfunkteilnehmer verlangen könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln.
Das Bluetooth-Konzept könnte zwar datenschutzkonform sein, hätte aber andere Nachteile. So würde es zum einen nur solche Kontaktpersonen ermitteln, die ebenfalls die App installiert hätten. Zudem ließen sich damit keine Kontakte vor Installation der App rekonstruieren. Außerdem wäre es für den Einsatz erforderlich, permanent die Bluetooth-Schnittstelle des Handys offen zu halten. Erst Anfang Februar 2020 hatten Forscher eine Sicherheitslücke im Bluetooth-Stack von Android-Geräten gefunden. Die Forscher forderten Nutzer dazu auf, zu überlegen, ob sie tatsächlich Bluetooth verwenden müssten oder auch darauf verzichten könnten. Auf dem 36C3 Ende 2019 in Leipzig hatten Sicherheitsforscher von grundlegenden Problemen mit den Funkchips in Smartphones berichtet.
Einem Bericht des Handelsblatts zufolge gibt es sogar Überlegungen, auch die Kontakte zu solchen Nutzern zu ermitteln, die zwar nicht die App installiert haben, die aber dennoch über die Bluetooth-Schnittstelle erfasst werden. Wie dies technisch umsetzbar sein soll, ist aber völlig unklar.
Derzeit ist offen, ob es noch eine gesetzliche Regelung zur Nutzung von Handydaten der Provider geben wird. Die Pläne wurden vorläufig gestoppt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich in seiner Stellungnahme (PDF) skeptisch zu dieser Thematik: "Soweit diese Idee nicht endgültig aufgegeben sein sollte, rege ich gerade für eine solche Maßnahme auch in Zeiten einer 'epidemischen Lage von nationaler Bedeutung' eine hier dringend erforderliche gründliche verfassungsrechtliche Prüfung an. Bislang habe ich einen Nachweis vermisst, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff überhaupt eine geeignete Maßnahme darstellt. Dies gilt insbesondere für die beabsichtigte Verwendung der Verkehrsdaten."
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Corona-App: Per Bluetooth Kontaktpersonen von Infizierten ermitteln |
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Grundsätzlich stimme ich dir voll zu. Bis auf: "Bleibt drinne". Ich habe die letzten Tage...
War es nicht sogar so, dass man nur dann getestet wird, wenn man aus einem Risikogebiet...
...wäre die app gleich verboten worden. ;D Ich möchte eine App, die sofort mein Handy wie...