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Corellium: Apple klagt doch weiter gegen iOS-Virtualisierer

Die Einigung zwischen Apple und Corellium bezog sich wohl nur auf einen Teilaspekt der Klage. Der Rechtsstreit geht weiter.
/ Sebastian Grüner
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Corellium bietet eine fast perfekte Virtualisierung von iOS an. (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)
Corellium bietet eine fast perfekte Virtualisierung von iOS an. Bild: Tobias Költzsch/Golem.de

Der iPhone-Hersteller Apple geht in seinem Rechtsstreit um das Urheberrecht nun doch weiter gegen das Security-Startup Corellium vor. Erst vor rund einer Woche hatte die Washington Post noch berichtet, dass sich die beiden Unternehmen außergerichtlich geeinigt hatten . Diese Einigung betraf aber nur einen Teilaspekt des Rechtsstreit, wie etwa die Nachrichtenagentur Reuters berichtet(öffnet im neuen Fenster) . So hat Apple nun auch offiziell Berufung in dem Fall eingelegt (PDF)(öffnet im neuen Fenster) .

Corellium bietet eine nahezu perfekte virtuelle Kopie von Apples iOS an, die sich an Entwickler und Forscher richtet. Diese sollen mit der Softwarereplik beispielsweise Schwachstellen aufdecken, ohne sich selbst ein iPhone oder iPad besorgen zu müssen. Diese Nachbildung ging Apple zu weit, sodass es zu der Klage gegen Corellium kam.

Apple hatte Corellium vorgeworfen, gegen das Urheberrecht zu verstoßen, was ein Bezirksgericht unter Verweis auf die Fair-Use-Ausnahmen in den USA klar verneinte . Wie aus der nun eingelegten Berufung hervorgeht, will Apple jedoch weiter gegen dieses Urteil und alle damit verbundenen Entscheidungen vorgehen. In einem unmittelbar zuvor veröffentlichten Urteil (PDF)(öffnet im neuen Fenster) , das die Details der Einigung festlegt, ist diese Option für Apple explizit offen gehalten worden.

Zusätzlich zu den Urheberrechtsverletzungen hatte Apple dem Startup aber auch vorgeworfen, "Authentifizierungsserver, die Validierungsprüfung, Secure-Boot, das Buddy-Programm und den Trust Cache" zu umgehen. Dies könnte gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verstoßen. Immerhin sind dem DMCA zufolge Umgehungsmaßnahmen von Schutzvorrichtungen (DRM) urheberrechtlich geschützter Werke verboten. Dem Urteil zufolge hat sich Apple aber verpflichtet, bei diesem Aspekt nicht weiter rechtlich gegen Corellium vorzugehen.

Streit um freie Sicherheitsforschung

Kritiker und auch Corellium selbst sahen in der Klage von Apple einen Angriff auf eine freie Sicherheitsforschung an den iPhones und iOS. Das hat Apple immer wieder bestritten und gesagt, es gehe nur gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Um den Vorwürfen zu begegnen, startete Apple außerdem ein Programm , bei dem offene iPhones an Sicherheitsforscher verteilt werden. Die Teilnahme an diesem Programm lehnten jedoch viele bekannte Sicherheitsforscher wie Googles Project Zero ab. Als Grund gaben sie an, dass Apple den Veröffentlichungsprozess der gefundenen Schwachstellen uneingeschränkt selbst kontrollieren wolle.

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Entsprechende Brisanz bekommt die nun eingelegte Berufung durch die zeitliche Nähe zu der Ankündigung einer Initiative von Corellium(öffnet im neuen Fenster) . Das Startup ruft darin Forscher dazu auf, die Behauptungen von Apple zu untersuchen, die der Hersteller zu der Scanfunktion für Missbrauchs-Bilder auf iPhones gemacht hat. Nur kurz zuvor hatte Apple selbst dazu aufgerufen, dies im Rahmen seines eigenen Sicherheitsprogramms zu überprüfen.


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