Copyrightstreit um Happy Birthday: Kinderlieder gegen Time Warner
Ein verstaubter Karton könnte die Lösung in einem seit Jahren andauernden Urheberrechtsstreit bringen: In den Archiven der Universität von Louisville hat ein Mitarbeiter ein frühes Manuskript von "Happy Birthday" gefunden. Time Warner könnte damit bequeme Einnahmen verlieren.

Ein am 1. September in der Bibliothek von Louisville gefundenes Kinderliederbuch könnte den Time Warner Konzern teuer zu stehen kommen: Das Manuskript belegt laut James Procell, dem Finder, dass der Konzern das Urheberrecht an dem Lied "Happy Birthday" zu unrecht beansprucht.
Das jetzt gefundene Liederbuchaus dem Jahr 1890 enthält eine ganze Reihe von Kinderliedern. Darunter befindet sich auch das Lied "Good Morning to You", aus dem sich später das heute bekannte "Happy Birthday to You" entwickelte. Bislang waren keine so frühen Manuskripte bekannt. Time Warner, beziehungsweise dessen Vermarktungsfirma Warner / Chappell, beanspruchte erst 1935 erstmals Urheberrechtsschutz - die Differenz dürfte für den Konzern nur schwer zu erklären sein.
Urheberrechtsschutz ist umstritten
Die später von Time Warner übernommene Clayton F. Summy Company lizenzierte zwar mehrere Werke der "Happy Birthday"-Urheberin. Für "Happy Birthday" selbst aber hat Patty Hill nie einen umfassenden Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet. Erst im Zuge eines Vergleichsverfahrens kam der Verlag an die Rechte.
Außerdem gibt es bereits zahlreiche Veröffentlichungen des Liedes, die keinen Urheberrechtsschutz für sich reklamieren. Ein Anspruch auf Schutz durch den Copyright Act besteht aus Sicht von Anwälten daher nur auf ein bestimmtes Klavierarrangement und nicht auf jegliche Veröffentlichung des Liedes. Filmemacher, die bislang für die Verwendung von "Happy Birthday" an den Verlag zahlen müssen, bezweifeln den Urheberrechtsanspruch der Firma deswegen schon seit längerem und haben Time Warner daher verklagt. Sollte Time Warner vor Gericht unterliegen, würde der Urheberrechtsschutz in den USA sofort entfallen.
Eine Niederlage wäre für den Unterhaltungskonzern zumindest sehr ärgerlich: Die Rechte an dem Lied sollen dem Konzern jährlich bis zu zwei Millionen Dollar einbringen. Viele Filmemacher verzichten wegen der hohen Gebühren aber ohnehin darauf, das Lied für ihre Werke zu lizensieren.
In Deutschland ist das Lied ab 2016 nicht mehr geschützt
Egal, was in dem Verfahren passiert: In Deutschland läuft der Urheberrechtsschutz im kommenden Jahr aus, denn die Urheberin Patty Hill ist im Jahr 1946 gestorben. 70 Jahre nach dem Tod erlischt das exklusive Verwertungsrecht der Urheber beziehungsweise deren Vertreter in Deutschland automatisch. Wer also von Freunden oder Kollegen ein Geburtstagsständchen bekommt und das Ereignis ins Internet streamt, muss ab dem kommenden Jahr nicht mehr mit Urheberrechtsforderungen rechnen - aber nur, wenn er den Abruf des Streams auf Deutschland beschränkt.
Nachtrag vom 3. September 2015, 13 Uhr
Wir haben im letzten Absatz eine missverständliche Formulierung eliminiert - der Urheberrechtsschutz für Happy Birthday läuft Ende 2016 aus, so dass das Lied erst ab 2017 gemeinfrei ist.
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Ja, wenn man eine Plattform nutzt deren Firma international Vertretungen hat, dann ist...
Ist das gut oder schlecht wenn Portale anhand der Nachrichten + Kommentare eigentlich...
Oh, es geht gar nicht um deutsche Kultur. Sondern nur um neuere Sachen. Frag mal deine...
Im Juli darüber gelesen und zack, schon wird das Manuskript gefunden. :-) http://www...