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Copyright: Youtube zeigt vor Upload welche Musik erlaubt ist

Mit einer neuen Funktion können Videoproduzenten ihren Soundtrack vor dem Hochladen auf Youtube prüfen lassen. Google will so möglichen Sperren vorbeugen und bietet zudem eigene lizenzfreie Musik und Soundeffekte an.
/ Nico Ernst
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Dieses Cover von The Driving Rovers ist gesperrt, AC/DCs Live-Version nicht (Bild: Youtube/Screenshot: Golem.de)
Dieses Cover von The Driving Rovers ist gesperrt, AC/DCs Live-Version nicht Bild: Youtube/Screenshot: Golem.de

Youtube hat sein System Content-ID, das unter anderem nach geschützter Musik suchen kann, für alle Uploader zugänglich gemacht, wie das Unternehmen in einem Blogbeitrag erklärt(öffnet im neuen Fenster). Dafür gibt es eine neue Webseite(öffnet im neuen Fenster), auf der man nach den Titeln von Songs oder Interpreten suchen kann. Das System zeigt an, in welchen Ländern ein Video mit dem Stück eventuell gesperrt ist oder ob man als Partner von Youtube mit dem Video sogar etwas verdienen kann.

Das ist für viele populäre Stücke nicht der Fall, da die Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke eigene Verträge mit Youtube unterhalten. Zudem taucht der Hinweis "Überall abspielbar – mit Ausnahme von Germany" (sic) häufig auf. Hintergrund dürfte der anhaltende Streit mit der Gema und Plattenfirmen wegen Tantiemen sein.

Manche Songs sind auch in zahlreichen Ländern gesperrt, darunter das gerade zu dieser Jahreszeit nur schwer vermeidbare(öffnet im neuen Fenster) "Last Christmas" von Wham. In 130 Ländern kann das Stück nicht verwendet werden. Andere moderne Klassiker wie "Highway to Hell" von AC/DC darf man dagegen einsetzen, aber auch hier kann man nicht mitverdienen. Diesen Song findet das System bisher nur in einer Live-Version, also nicht die originale Studioaufnahme. Manche Coverversionen des Stücks wiederum sind in Deutschland nicht abspielbar.

Youtube weist bei den Suchergebnissen darauf hin, dass die Rechteinhaber auch "Maßnahmen gegen Dein Video" ergreifen könnten – was wohl mindestens auf Sperren hinausläuft. Dass ein Song in einem Youtube-Video von der neuen Webseite als "abspielbar" gelistet ist, bedeutet also nicht automatisch, dass er frei verwendbar ist.

Wer ganz sicher gehen will, kann für seine Videos von Youtube selbst zusammengestellte, freie Musik(öffnet im neuen Fenster) verwenden. Die bietet das Unternehmen ebenso wie eine Bibliothek von Soundeffekten(öffnet im neuen Fenster) an. Bei allen diesen Inhalten, auch den geschützte Stücken, erlaubt das System auch einen Einblick in die Popularität der Titel, die aber nur als mehr oder weniger langer Balken dargestellt wird.


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