Copyright: Youtube zeigt vor Upload welche Musik erlaubt ist
Mit einer neuen Funktion können Videoproduzenten ihren Soundtrack vor dem Hochladen auf Youtube prüfen lassen. Google will so möglichen Sperren vorbeugen und bietet zudem eigene lizenzfreie Musik und Soundeffekte an.

Youtube hat sein System Content-ID, das unter anderem nach geschützter Musik suchen kann, für alle Uploader zugänglich gemacht, wie das Unternehmen in einem Blogbeitrag erklärt. Dafür gibt es eine neue Webseite, auf der man nach den Titeln von Songs oder Interpreten suchen kann. Das System zeigt an, in welchen Ländern ein Video mit dem Stück eventuell gesperrt ist oder ob man als Partner von Youtube mit dem Video sogar etwas verdienen kann.
Das ist für viele populäre Stücke nicht der Fall, da die Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke eigene Verträge mit Youtube unterhalten. Zudem taucht der Hinweis "Überall abspielbar - mit Ausnahme von Germany" (sic) häufig auf. Hintergrund dürfte der anhaltende Streit mit der Gema und Plattenfirmen wegen Tantiemen sein.
Manche Songs sind auch in zahlreichen Ländern gesperrt, darunter das gerade zu dieser Jahreszeit nur schwer vermeidbare "Last Christmas" von Wham. In 130 Ländern kann das Stück nicht verwendet werden. Andere moderne Klassiker wie "Highway to Hell" von AC/DC darf man dagegen einsetzen, aber auch hier kann man nicht mitverdienen. Diesen Song findet das System bisher nur in einer Live-Version, also nicht die originale Studioaufnahme. Manche Coverversionen des Stücks wiederum sind in Deutschland nicht abspielbar.
Youtube weist bei den Suchergebnissen darauf hin, dass die Rechteinhaber auch "Maßnahmen gegen Dein Video" ergreifen könnten - was wohl mindestens auf Sperren hinausläuft. Dass ein Song in einem Youtube-Video von der neuen Webseite als "abspielbar" gelistet ist, bedeutet also nicht automatisch, dass er frei verwendbar ist.
Wer ganz sicher gehen will, kann für seine Videos von Youtube selbst zusammengestellte, freie Musik verwenden. Die bietet das Unternehmen ebenso wie eine Bibliothek von Soundeffekten an. Bei allen diesen Inhalten, auch den geschützte Stücken, erlaubt das System auch einen Einblick in die Popularität der Titel, die aber nur als mehr oder weniger langer Balken dargestellt wird.
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Das sind aber verschiedene Sachen. 1. Urheberrecht. Das garantiert dem Urheber...
Ich hoffe ehrlich, dass das was du unter der Dusche machst nicht als öffentliche...
Gehe direkt ins Gefängnis, gehe nicht über Los, ziehe keine 4000¤ ein...
An sich ein schöner Song, sofern man ihn nicht immer bis zum erbrechen einspielen würde...