Containerverwaltung: Docker 1.2 erlaubt Regelung von Containerneustarts

Fällt ein Anwendungscontainer von Docker etwa wegen eines Fehlers aus, lässt sich dessen Neustartverhalten mit der nun veröffentlichten Version 1.2(öffnet im neuen Fenster) festlegen. So versucht Docker zum Beispiel, eine Datenbank nie, immer oder nur dann neu zu starten, wenn ein Fehlercode verschieden von null zurückgegeben wird. Bei letzterer Option kann außerdem die Anzahl für Neustartversuche begrenzt werden.
Werden in einem Container Netzwerkdienste wie etwa der DNS-Server Bind zusätzlich installiert, können diese nun auch auf die Dateien /etc/hosts , /etc/hostname und /etc/resolv.conf schreibend zugreifen. Derartige Veränderungen bleiben allerdings nur im laufenden Betrieb erhalten. Beim bauen eines Abbildes werden die Änderungen jedoch nicht gespeichert.
Einem Container können darüber hinaus nun erlaubte Fähigkeiten einzeln über die Befehle --cap-add und --cap-drop hinzugefügt oder auch verwehrt werden. Damit ist eine detaillierte Kontrolle als bisher möglich, da in den Vorgängerversionen nur eine Whitelist für Fähigkeiten erstellt werden konnte. Ebenso können nun Container Geräte einbinden, auch wenn die Container keine vollen Rechte besitzen. Um Docker zu beschleunigen und den Daemon zu stabilisieren, hat das Entwicklerteam zudem den Userland-Proxy zum Routen abgehender Verbindungen in einen eigenen Prozess ausgelagert. Die Option --dns ermöglicht nun außerdem IPv6.
Mit der Veröffentlichung von Version 1.0 Anfang Juni dieses Jahres wird die Software offiziell als stabil genug für den produktiven Einsatz angesehen.