Computersicherheit: Unternehmen müssen Hacks von Kundendaten melden
Die EU legt fest, dass Telekommunikationsbetreiber und Internet Provider innerhalb von 24 Stunden die Regierung über Hacks und den Verlust von Kundendaten informieren müssen. Doch einen direkten Zwang, die Daten zu verschlüsseln, gibt es weiter nicht.

Die EU-Kommission hat neue Vorschriften dazu erlassen, was Telekommunikationsbetreiber und Internetdienstleister bei Datenverlust, Datendiebstahl und anderen Beeinträchtigungen des Schutzes der Kundendaten tun müssen. Die Unternehmen müssen die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 24 Stunden über Störungen und Angriffe informieren. Weitere Informationen können innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.
Dies betrifft insbesondere Telekommunikationsdaten, Finanzdaten, Standortdaten, Internetprotokolldateien, Verlaufsprotokolle, E-Mail-Daten und Einzelverbindungsaufstellungen.
"Die EU-Kommission will Unternehmen außerdem dazu bewegen, personenbezogene Daten zu verschlüsseln", heißt es weiter. Die EU wird zusammen mit der Enisa (Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit) eine Liste mit Beispielen für technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselungstechniken veröffentlichen, mit denen Daten für Unbefugte unzugänglich gemacht werden können. "Wendet ein Unternehmen eine solche Technik an und ist dennoch von einer Datenschutzverletzung betroffen, ist es von der Pflicht, seine Kunden zu benachrichtigen, befreit, weil die Kundendaten bei einem solchen Vorfall nicht tatsächlich offengelegt würden."
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: "Verbraucher müssen darüber informiert werden, wenn eine Datenschutzverletzung ihre persönlichen Daten betrifft, damit sie gegebenenfalls etwas unternehmen können."
Die Vorschriften werden als Verordnung der EU-Kommission erlassen, die unmittelbar anwendbar sei und keiner weiteren Umsetzung auf nationaler Ebene bedarf. Sie wird zwei Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Der Branchenverband Bitkom war gegen die von der EU-Kommission geforderte Meldepflicht. Müssten die Unternehmen melden, wenn sie angegriffen werden, schade das ihrem Ansehen, begründete der Verband. Das sah die Gesellschaft für Informatik anders: "Hier ist unbedingt Transparenz gefragt: Sicherheitslücken und Angriffe dürfen nicht aus Sorge eines Reputationsverlustes verschwiegen werden", sagte Hartmut Pohl von der GI. Die GI fordert, Sicherheitslücken in Software zu veröffentlichen. Die Meldepflicht für Cyberangriffe der EU greife nach Ansicht der Fachorganisation zu kurz.
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Wenn ich zu blöd bin, auf mein (ein mir anvertrautes, fremdes) Auto in der Öffentlichkeit...
Wenn ich morgen aus versehen eine Datei lösche und kein Backup davon habe, diese Datei...
Was für Fälle sind das den? Meiner Meinung nach ist Verschlüsselung immer möglich.
Wäre lustig,wenns nicht so nahe an der Realität wäre ;)