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Coin Master: Umstrittene Glücksspiel-App landet nicht auf dem Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sieht durch Coin Master zwar Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche – auf dem Index der Jugendschützer landet die Casino-App aber nicht. Auslöser für die Untersuchung war eine Kampagne von Jan Böhmermann.
/ Peter Steinlechner
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Artwork aus Coin Master (Bild: Moon Active)
Artwork aus Coin Master Bild: Moon Active

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat es abgelehnt, die umstrittene Glücksspiel-App Coin Master in ihren Index aufzunehmen. Die Jugendschützer sehen unter anderem "Interaktionsrisiken" – damit sind Spielanlagen gemeint, die "zu exzessiver Nutzung sowie zur Schädigung finanzieller Interessen von Kindern und Jugendlichen führen können" .

Aber just diese Risiken werden laut der Behörde momentan "durch das für die Entscheidung über eine Listenaufnahme maßgebliche Jugendschutzgesetz derzeit nicht erfasst" , sprich: Die BPjM sieht zwar Gefahren, kann aber wegen einer Rechtslücke nicht gegen Coin Master vorgehen. Neben dieser App wurde auch noch über zwei ähnliche Titel entschieden, nämlich über Coin Trip und Coin Kingdom.

Coin Master stammt von einem Entwicklerstudio namens Moon Active(öffnet im neuen Fenster) , dessen Entwickler an den Standorten Kiew und Tel Aviv arbeiten. Die App wurde zeitweise von Prominenten wie Dieter Bohlen und Pietro Lombardi beworben. Ins Visier der Öffentlichkeit kam Coin Master allerdings erst, als sich Ende 2019 der Komiker Jan Böhmermann in seiner Sendung Neo Magazin Royale auf die Gefahren für Minderjährige durch die App beschäftigte. Danach gingen bei der BPjM mehrere Anträge auf Indizierung ein.

In Coin Master können Spieler ein Dorf aufbauen und die Siedlungen von Kontakten angreifen, dazu kommen Elemente wie Glücksspielautomaten. Der Einsatz von echtem Geld ist möglich, allerdings gibt es keine Auszahlungen. Trotzdem hat das Programm eine starke Verbreitung gefunden.

In ihrer am 4. März 2020 veröffentlichten Stellungnahme schreibt die BPjM(öffnet im neuen Fenster) , dass sie ihre Spruchpraxis um den "Tatbestand der Verherrlichung bzw. Verharmlosung von Glücksspiel" erweitern wolle. Wann derartige Inhalte dann auch tatsächlich geahndet werden, ist momentan nicht abzusehen. Derzeit arbeiten Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und die Länder gemeinsam mit Jugendschützern an einer Novelle des Jugendmedienschutzgesetz. Laut den Plänen soll die BPjM künftig eine größere Rolle spielen.


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