CNIL: Höchststrafe für Google wegen Nutzerdatensammlung
Die französische Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hat Google die Höchststrafe von 150.000 Euro auferlegt, weil der US-Konzern gegen die Datenschutzgesetze des Landes verstößt. Das gab die nationale Datenschutzbehörde bekannt(öffnet im neuen Fenster). Google muss zudem binnen acht Tagen eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung auf seiner französischen Suchmaschine Google.fr(öffnet im neuen Fenster) veröffentlichen.
Googles neue Datenschutzerklärung vom 1. März 2012 sei vage und unklar, so der Vorwurf. Sie gelte gemeinsam für 60 Dienste wie Google Suche, Youtube, Gmail, Picasa, Google Drive, Google Docs oder Google Maps. Nach Ansicht der Behörde verstößt die Datenschutzerklärung Googles(öffnet im neuen Fenster) gegen die Verpflichtung des Unternehmens zu umfassender Transparenz, zu Nutzung und Umgang mit den Daten der Anwender. Problematisch sei auch "die pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile und die fehlende Festlegung einer Speicherdauer der Daten."
Google hatte im Jahr 2012 erklärt, dass nicht mehr Daten gesammelt würden. Jeder Nutzer könne weiterhin selbst darüber entscheiden, sich bei Google einzuloggen und die meisten Google-Dienste stünden auch ohne Anmeldung zur Verfügung, darunter die Suche, Google Maps und Youtube. Nutzer, die sich einloggten, könnten weiterhin den Verlauf ihrer Suchabfragen verändern und komplett deaktivieren und bei Google Mail lasse sich der Chat auch weiter auf "Off the Record" schalten. Zudem könnten Nutzer kontrollieren, wie Google Werbung auf sie zuschneide, und auch der Inkognito-Modus von Chrome stehe wie alle anderen Werkzeuge, die Google zum Schutz der Privatsphäre anbietet, weiterhin zur Verfügung.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte im Juli 2013 wegen der Datenschutzbestimmungen ein offizielles Verfahren gegen Google eingeleitet. Das Verfahren ist Teil einer durch die CNIL koordinierten Aktion, an der Datenschutzbehörden mehrerer EU-Länder beteiligt sind.
Ein Ziel des Verfahrens sei, dass Google "nicht die gesamten Daten des einzelnen Nutzers ohne weiteres dienstübergreifend verknüpfen kann", sagte Caspar. Dies sei aber nach den derzeitig geltenden Datenschutzbestimmungen von Google möglich.
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