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Cloud-Durchsuchung: Bundesregierung soll Microsoft zu Klage gedrängt haben

Dürfen US-Behörden auf Daten zugreifen, die US-Firmen in Europa speichern? An der gerichtlichen Klärung dieser Frage soll auch die Bundesregierung sehr interessiert sein.
/ Friedhelm Greis
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Microsoft-Logo in Prag (Bild: David W Cerny/Reuters)
Microsoft-Logo in Prag Bild: David W Cerny/Reuters

Deutschland hat den Softwarekonzern Microsoft offenbar zu einem Prozess gegen die US-Regierung über die Herausgabe von im Ausland gespeicherten Daten gedrängt. Das berichtet die New York Times in einem Porträt von Microsofts Chefjustiziar Brad Smith(öffnet im neuen Fenster) . Demnach wurde Smith bei einem Besuch im Frühjahr in Berlin von einem deutschen Regierungsmitarbeiter gefragt, wie Microsoft auf die Entscheidung eines New Yorker Richters reagieren werde, der die Herausgabe von Daten verlangt hatte , die Microsoft auf einem Server in Irland speichert. Sollte diese Entscheidung nicht aufgehoben werden, soll der unbekannte Mitarbeiter gesagt haben, werde die Bundesregierung niemals ihre Daten einem US-amerikanischen Cloud-Anbieter anvertrauen.

Inwieweit diese Ansage die Position Microsofts in dem Verfahren beeinflusst hat, geht aus dem Bericht nicht hervor. Microsoft hatte schon gleich nach dem Urteil von Ende April angekündigt, Berufung einzulegen. Anfang Juni sagte Smith, das Gerichtsverfahren bis zur letzten Instanz durchfechten zu wollen. "Die US-Regierung würde es anderen Regierungen auch nicht erlauben, Durchsuchungsbefehle innerhalb amerikanischer Grenzen zu vollstrecken, um den Inhalt von E-Mails amerikanischer Bürger ohne US-Gerichtsverfahren lesen zu können" , schrieb Smith damals in einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) und fragte, warum andere Staaten das anders handhaben sollten.

Regierung beruft sich auf Reagan-Gesetz

Mit seiner Entscheidung durchkreuzte das Gericht die von einigen US-Konzernen unternommenen Anstrengungen, Cloud-Daten im Ausland sicher vorzuhalten. So hatte IBM vor kurzem angekündigt, in Deutschland ein neues Rechenzentrum zu errichten, in dem die Daten "unter Einhaltung sämtlicher Datenschutzvorgaben aus Deutschland und der EU ins Netzwerk aufgenommen werden." Der New Yorker Richter James Francis hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die "Belastung für die Regierung sonst erheblich" wäre und Strafverfolgungsmaßnahmen "ernsthaft behindert" würden.

Die nächste Anhörung in dem Verfahren soll es am 31. Juli geben. Die US-Regierung legte vergangene Woche bereits ihre Position in dem Streit dar(öffnet im neuen Fenster) . Ihrer Ansicht nach genießen elektronisch gespeicherte Daten nicht denselben Schutz wie physikalisch vorliegende Unterlagen. Dabei beruft sich die Regierung auf den Stored Communications Act (SCA) aus den Zeiten der Regierung Ronald Reagans in den 1980er Jahren. Unterstützung in dem Verfahren erhält Microsoft hingegen von den großen IT-Konzernen Apple, AT&T, Cisco und Verizon. Apple und Cisco beteiligen sich inzwischen als sogenannte Amicus Curiae(öffnet im neuen Fenster) an dem Verfahren. In einer 20-seitigen Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) legten sie dar, warum ein Recht auf Durchsuchung von Auslandsservern den US-Firmen große Probleme bereiten könnte.


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