Click & Collect: Fast alle Bundesländer erlauben Abholdienste

In den verbleibenden Tagen vor Weihnachten setzen viele Händler noch auf Abholmöglichkeiten bestellter Ware. Das ist nicht überall möglich.

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Click&Collect ist in fast allen Bundesländern möglich.
Click&Collect ist in fast allen Bundesländern möglich. (Bild: Adrien Nowak/Reuters)

Trotz der verschärften Corona-Auflagen bis ins kommende Jahr erlauben die meisten Bundesländer die Abholung bestellter Ware direkt an den Läden. Der Elektronikhändler Media Markt/Saturn teilte auf Anfrage von Golem.de mit, dass nach seiner Kenntnis die zwölf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Click & Collect in den jeweiligen Verordnungen zuließen.

Das Unternehmen hatte zuvor mitgeteilt, dass online bestellte Produkte in einigen Regionen von Montag bis Samstag zwischen 10 und 18 Uhr an eingerichteten Pick-up-Stationen an den Märkten abgeholt und umgetauscht werden könnten.

Den Corona-Verordnungen zufolge ist die Abholung von Waren in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen nicht möglich. Einer Übersicht des ZDF zufolge sind auch in Thüringen Abhol- und Lieferdienste erlaubt.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Sonntag beschlossen, den Einzelhandel vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 weitgehend zu schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs, allerdings auch Abhol- und Lieferdienste.

Der Deutschland-Chef von Media Markt/Saturn, Florian Gietl, sagte dazu: "Inwieweit die von der Politik nun umgesetzte Komplettschließung des Einzelhandels, mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels, tatsächlich sinnvoll ist, ist diskutabel - auch vor dem Hintergrund, dass sich die in unseren Märkten etablierten Hygiene- und Schutzmaßnahmen als äußerst effektiv herausgestellt haben." Sein Unternehmen erwarte, "dass es bei all den getroffenen Maßnahmen zum Lockdown zu keiner Benachteiligung unseres Geschäfts kommt - weder gegenüber reinen Online-Händlern, noch gegenüber anderen Einzelhändlern, die weiterhin geöffnet bleiben können".

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