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Click-Bait-Anreize: Justizministerin warnt vor Risiken des Leistungsschutzrechts

Die SPD kritisiert die Pläne für ein europäisches Leistungsschutzrecht. Doch an einer sehr fragwürdigen Argumentation will auch Justizministerin Barley festhalten.
/ Friedhelm Greis
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Justizministerin Katarina Barley kritisiert die Pläne für das Leistungsschutzrecht. (Bild: Michele Tantussi/Getty Images)
Justizministerin Katarina Barley kritisiert die Pläne für das Leistungsschutzrecht. Bild: Michele Tantussi/Getty Images

Bundesjustizministerin Katarina Barley hält das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger für teilweise ungeeignet, um Qualitätsjournalismus zu fördern. Die SPD-Politikerin bekräftigte auf Anfrage von Golem.de ihre Kritik, die sie am vergangenen Montag ausführlich auf dem Kongress der Zeitungsverleger in Berlin geäußert hatte. Während Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung sie dafür heftig rügten, erhält sie Unterstützung von der SPD-Bundestagsabgeordneten Saskia Esken.

In ihrer Rede, die von dem Medienjournalisten Jörg Wagner vollständig veröffentlicht wurde(öffnet im neuen Fenster), kritisiert Barley vor allem das vorgesehene Ausschüttungsmodell, wie es derzeit bereits von der Verwertungsgesellschaft (VG) Media praktiziert wird. Sollte das europäische Leistungsschutzrecht anders als in Deutschland und Spanien tatsächlich zu nennenswerten Einnahmen führen, gebe es Effekte, "die man im Auge haben muss", sagte Barley.

Click-Baiting wird gefördert

Dazu zähle beispielsweise das Ungleichgewicht zwischen kleinen Angeboten und der Lokalpresse, die nicht über die Marktmacht der großen Medien verfügten, ihre Inhalte zu monetarisieren. Barley fügte hinzu: "Ich weise auf eine weitere Gefahr hin beim Leitungsschutzrecht. Nämlich, dass am Ende möglicherweise nicht Qualität, sondern Quantität monetarisiert wird." Beispielsweise durch Artikel mit besonders reißerischen Überschriften.

Die Bedenken Barleys sind nicht unbegründet. Einer Analyse von Golem.de zufolge würde der Axel-Springer-Verlag derzeit einen Großteil der Einnahmen einstreichen. Kleine Lokalzeitungen erhielten nur einen Anteil im Promille-Bereich, der ihnen kaum das Überleben sichern würde. Die Einnahmen werden nach einem von der VG Media festgelegten Schlüssel verteilt: 2 Prozent davon werden pauschal an alle Angebote ausgeschüttet, 74 Prozent nach den IVW-geprüften Klickzahlen an alle Angebote, 24 Prozent hingegen nur an Angebote, die mehr als fünf Redakteure haben.

Gefahr durch Auslistung seriöser Medien

Unterstützung erhält Barley dabei aus der SPD-Fraktion. "Ich teile die Einschätzung der Justizministerin und ich gehe davon aus, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen für eine entsprechende Überarbeitung der bislang vorliegenden Vorschläge einsetzen wird", sagte die Bundestagsabgeordnete Saskia Esken auf Anfrage von Golem.de. Anders als Barley hält Esken jedoch das Instrument Leistungsschutzrecht generell für falsch, weil es zum einen sein Ziel verfehle, "und zum anderen mit erheblichen Kollateralschäden verbunden ist". Vor solchen negativen Folgen hatte auch der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek auf Golem.de eindringlich gewarnt.

Eine Gefahr besteht nach Ansicht Jarzombeks darin, wenn Onlinedienste solche Angebote komplett auslisten, die auf Lizenzzahlungen bestehen. "Wenn ich erreichen will, dass mehr Qualitätsinhalte zu sehen sind und die politische Emotionalität ein bisschen differenzierter und rationaler betrachtet wird, dann kann ich kein Interesse haben, bei Google diejenigen Medien zu verbannen, die noch für eine vernünftige Darstellung sorgen. Bei einem Leistungsschutzrecht würde das im Zweifel passieren", sagte der CDU-Politiker.

Kommt der Lizenzierungszwang für Google?

Auch Barley sieht diese Gefahr. So warnte sie vor den Verlegern, "dass Inhalt, der sich nicht auf die Regelung bezieht, dann im Netz vorsorglich durch die jeweiligen Internetanbieter gesperrt wird." Um das zu verhindern, bieten sich zwei Lösungen an: Zum einen die Möglichkeit einer Gratislizenz, wie sie derzeit in Deutschland an Google erteilt wird, zum anderen eine Art Auslistungsverbot (Must-Carry-Regelung), die es beispielsweise Suchmaschinen und Newsaggregatoren verbietet, Medieninhalte zur Vermeidung von Lizenzzahlungen zu blockieren.

Letzteres sieht der im September 2018 beschlossene Entwurf des Europaparlaments nicht ausdrücklich vor. Jedoch heißt es in Erwägungsgrund 32 des Vorschlags(öffnet im neuen Fenster): "Überdies sollte die Listung in Suchmaschinen nicht als faire und angemessene Vergütung gelten." Das könnte dazu führen, dass Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht die Möglichkeit einer Gratislizenz untersagen. In einem früheren Entwurf hatte Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) dies noch ausdrücklich gefordert. In Spanien hatte dies dazu geführt, dass Google sein Angebot Google News einstellte.

Barley: Suchmaschinen bieten Mehrwert

Auf europäischer Ebene könnte das für Google aber nahezu unmöglich werden, weil der Entwurf des Parlaments sich auch auf die normale Suche erstreckt und selbst die Indexierung der Verlagsangebote ("digitale Nutzung") lizenzpflichtig macht. Aufgrund seiner Marktmacht könnte Google daher verpflichtet werden, die Verlagsangebote anzuzeigen und dafür gleichzeitig zu bezahlen.

Dabei hatte Barley in ihrer Rede eingeräumt: "Es ist auf der anderen Seite auch richtig, dass auch das Auffinden von und das Navigieren zu den gewünschten Medienangeboten im Netz durch die Suchmaschine unserer Wahl eine Leistung ist, die einen Mehrwert hat. Einen Mehrwert für diejenigen, die suchen, und auch einen Mehrwert für diejenigen, die gefunden werden wollen." Allerdings dürfe das Recht der Verlage "dadurch nicht beeinträchtigt werden". Barley ließ dabei unerwähnt, dass die Verlage durch entsprechende Einstellungen (robots.txt) die Nutzung durch Suchmaschinen ausschließen könnten.

Keine kostenlosen Leistungen mehr im Netz?

Unter dem Applaus der anwesenden Verlagsvertreter forderte sie stattdessen: "Eine Ausnutzung fremder Leistungen ohne entsprechende Gegenleistung darf es in einer fairen Wirtschaftsordnung nicht geben." Zu Ende gedacht bedeutet dieses Argument, dass sämtliche kostenlosen Inhalte im Netz eigentlich von kommerziellen Nutzern honoriert werden müssten. Warum das nur für Verlagsangebote gelten soll, wird nicht ganz ersichtlich.

In einem Kartellverfahren vor dem Landgericht Berlin hatte der zuständige Richter hingegen noch von einer Win-win-Situation auf dem Suchmaschinenmarkt gesprochen. Dieses Konzept würde aus dem Gleichgewicht gebracht, wenn Google für das Recht zur Wiedergabe von Snippets und Vorschaubildern in den Suchergebnissen ein Entgelt zu entrichten hätte.

Double-win-Situation für Verlage

Sowohl das Europaparlament als auch die Bundesregierung streben nun jedoch eine Double-win-Situation für die Verlage an. Sie sollen sowohl vom Mehrwert durch den Traffic als auch von den Einnahmen der Suchmaschinen und sozialen Medien profitieren.

In einem ebenso wütenden(öffnet im neuen Fenster) wie unzutreffenden(öffnet im neuen Fenster) Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung werden selbst die wenigen Änderungsvorschläge von Barley schon als Angriff auf die Presse gesehen. Dabei geht es Barley lediglich darum, potenzielle Einnahmen im Sinne des Qualitäts- und Lokaljournalismus gerechter zu verteilen. Kein Wunder, dass Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner die Äußerungen Barleys als "ziemliche Katastrophe" bezeichnete.

Geschäftsmodelle nicht infrage gestellt

Nicht infrage gestellt wird hingegen, dass Google und Facebook überhaupt erst durch intensives Datensammeln auf Kosten der Nutzer in die Lage versetzt werden, solch hohe Gewinne durch personalisierte Werbung zu erzielen. Im Gegenteil. Die Verlage wollen selbst möglichst stark an diesen zweifelhaften Geschäftsmodellen partizipieren und durch eine Blockade der E-Privacy-Verordnung(öffnet im neuen Fenster) selbst intensiv ihre Nutzer tracken. Auch in diesem Punkt scheint Barley voll auf der Linie der Verlage zu sein, da sie das Geschäftsmodell der großen IT-Konzerne offenbar nicht infrage stellt.

Ob Barley ihre Vorschläge überhaupt in die seit Anfang Oktober laufenden Trilog-Verhandlungen einbringen wird, ist zudem fraglich. Zwar ist das Justizministerium federführend für die Regierung tätig, doch beim Koalitionspartner CDU/CSU haben die Verlage weiterhin einen sehr starken Einfluss. Gut möglich, dass die Bundesregierung wie bisher auf EU-Ebene voll die Verlegerposition vertreten wird.


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