Abstimmung verschoben
Die Veränderungsvorschläge des Ausschusses fielen jedoch moderat aus: Statt bis zu vier sollen nur bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes als Geldbuße möglich sein. Und statt einer Stunde solle der Diensteanbieter lediglich "unverzüglich" reagieren. Über die Löschanordnungen könnte eine "unabhängige Behörde mit einschlägiger Expertise" entscheiden.
Die für den 21. März angesetzte Abstimmung im federführenden Innenausschuss Libe, die über den finalen Entwurf des Parlaments entscheiden soll, wurde auf April verschoben. Ein Termin steht noch nicht fest, weil es angesichts massiver Meinungsunterschiede noch keinen Kompromissvorschlag gibt.
Grundsatzurteil erwartet
Das Thema bleibt jedenfalls auf der politischen Tagesordnung: So wird derzeit das Notice-and-Take-Down-Verfahren der E-Commerce-Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg untersucht. Er verhandelt unter anderem den Fall eines gefälschten Facebook-Accounts, dessen beleidigenden Post Facebook nur zögerlich löschte. Ein Nutzer hatte Eva Glawischnig, ehemals Grünen-Vorsitzende in Österreich, beispielsweise als "Volksverräterin" bezeichnet.
Der österreichische Oberste Gerichtshof legte folgende Fragen zur Entscheidung vor: Darf Facebook einen Post nur in Österreich oder weltweit sperren? Muss das Unternehmen Vorsorge treffen, um "sinngleiche" Behauptungen künftig zu unterbinden? Muss es also wort- oder sinngleiche Inhalte suchen und löschen? Ein Urteil soll in wenigen Monaten fallen.
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Was und wer wird von der Verordnung tatsächlich erfasst? |
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