Chatsoftware: Apple schuldlos an tödlichem Autounfall mit Facetime

Ein US-Berufungsgericht hat eine Klage abgewiesen, die Apple für den Tod eines Kindes bei einem Autounfall verantwortlich machen wollte. Der Verursacher nutzte zum Zeitpunkt des Auffahrunfalls mit Todesfolge die App Facetime.

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Autofahren und Chatten passen nicht zusammen.
Autofahren und Chatten passen nicht zusammen. (Bild: Pexels/CC0 1.0)

Apple hat keine Mitschuld an einem Autounfall, bei dem 2014 ein fünfjähriges Mädchen ums Leben kam, weil der Fahrer offenbar durch die Nutzung der Videochatfunktion Facetime abgelenkt war. Ein US-Berufungsgericht in Kalifornien wies eine entsprechende Klage der Familie des getöteten Kindes zurück (PDF). Die Kläger könnten nicht nachweisen, dass das iPhone eine unmittelbare Ursache für die erlittenen Verletzungen gewesen sei. Die Familie hatte Apple vorgeworfen, Facetime böte keine Sicherheitswarnungen oder eine Funktion zur Deaktivierung des Systems für IP-Telefonie und Videokonferenzen.

Apple hatte damals zwar schon eine Technik dazu patentiert, aber nicht auf iOS umgesetzt. Der Autofahrer, der den tödlichen Unfall verursachte, nutzte Facetime auf seinem iPhone 6. Die Polizei fand heraus, dass das Telefon auch nach dem Unfall noch die Videochat-App ausführte. Die Klage gegen Apple wurde schon in erster Instanz abgewiesen.

In iOS 11 wurde eine "Beim Fahren nicht stören"-Funktion implementiert. Im Automatikmodus werden Bewegungen erkannt, die zu einer Autofahrt passen. Wird eine Freisprecheinrichtung per Bluetooth verbunden, wird "Beim Fahren nicht stören" ebenfalls aktiviert. Zudem lässt sich festlegen, wer eine automatische Antwort während der Fahrt erhalten soll. Diese lässt sich individuell anpassen. Dazu muss der Kontakt allerdings eine Mitteilung über Apples Nachrichten-App geschrieben haben.

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