Chatkontrolle: EU ringt um Möglichkeit für dauerhafte Massenscans
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Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten sind weiter uneins über die künftige Durchsuchung von Kommunikationsinhalten nach pädokriminellem Material. In den laufenden Verhandlungen geht es weiterhin um den umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Chatkontrolle. Zwar wurde dieser bereits in wesentlichen Punkten entschärft. Doch noch immer ist unklar, ob und wie Inhalteanbieter aus eigener Initiative heraus die Nutzerinhalte durchsuchen dürfen.
Einem internen Dokument des EU-Ministerrates(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zufolge steht für den 29. September 2026 eine neue Verhandlungsrunde an. Darin geht es unter anderem um die Frage, "einen Kompromiss zur Etablierung freiwilliger Suchen durch Anbieter in privaten Inhalten zu finden".
Betreiber von Maildiensten oder Chatprogrammen sollen durch die Regelung dauerhaft in die Lage versetzt werden, die privaten Inhalte ihrer Nutzer nach Missbrauchsmaterial zu durchleuchten. Ausgenommen davon sind ausdrücklich Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte. Wir haben in einem Artikel erläutert, welche Anbieter daher von der anlasslosen Durchsuchung nicht betroffen sind.
Anbieter sollen Suchpläne erstellen
Die im Juli 2026 beschlossene Zwischenlösung(öffnet im neuen Fenster) (PDF) gilt bis zum 3. April 2028. Die derzeitige irische Ratspräsidentschaft drängt dem internen Dokument zufolge darauf, dass eine dauerhafte Lösung "das derzeitige Niveau der Meldungen durch die freiwilligen Suchen der Anbieter aufrechterhält".
Um dies zu ermöglichen, brachte Irland "Suchpläne" ins Spiel. Darin sollten Anbieter die verwendeten technischen Verfahren sowie relevante Schutzmaßnahmen skizzieren, die von einem nationalen Gericht oder einer unabhängigen Behörde geprüft werden sollten. Dem Dokument zufolge zeigten sich die Verhandlungsführer des Europaparlaments offen für eine solche Lösung.
Die Parlamentarier drängten dabei darauf, dass sich die Kommunikationsanbieter auf die Durchsuchung von nicht-öffentlichen Inhalten konzentrieren sollten, während das geplante EU-Zentrum zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch öffentlich zugängliche Inhalte durchsuchen solle.
Die geplante Verordnung soll demnach keine Regelung zur gezielten Durchsuchung von Inhalten verdächtiger Nutzer enthalten. Dies sei bereits durch das Strafrecht gedeckt. Wenn Anbieter keine freiwilligen Scans nutzen, können sie über sogenannte Erkennungsanordnungen dazu verpflichtet werden. Dies könne aber erst diskutiert werden, "wenn eine Einigung über die Parameter und den Umfang der freiwilligen Suchen erzielt wurde". Zudem sollen sich die Anordnungen nur auf bekanntes Material erstrecken.
Einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa zufolge lehnt die Bundesregierung jedoch die Etablierung von nationalen Suchplänen und eine Überprüfung der Suchpläne durch nationale Gerichte oder Behörden grundsätzlich ab.
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