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Deutschland lehnt Erlaubnis für Durchsuchungen ab

Zuständig solle stattdessen das geplante EU-Zentrum sein, dessen Entscheidungen Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung werden könnten. In einer Stellungnahme argumentiere die Regierung, dass die freiwillige Suche nicht von einer vorherigen Erlaubnis oder ähnlichen Einschränkungen abhängen dürfe. Der Status quo bei der Aufdeckung von Kindesmissbrauch könne ansonsten nicht sichergestellt werden.

Stattdessen schlage das zuständige Bundesinnenministerium vor, Unternehmen wie Meta, Microsoft und Google die Erlaubnis für die Aufdeckung grundsätzlich zu erteilen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Regeln soll die Suche demnach aber untersagt werden können.

Datenschützer warnt vor Verzögerungen

In dem Dokument heißt es weiter, die vorgeschlagenen Suchpläne kämen in Betracht, wenn dafür keine übersteigerten Anforderungen und klare Kriterien gelten würden. Ausreichen müsse ein kurzer Bericht, wonach und mit welchen Methoden Unternehmen Missbrauch aufdeckten.

Zudem darf nach Ansicht der Regierung kein Aufschub durch die Überprüfung der Suchpläne entstehen. Die Aufdeckung von Kindesmissbrauch dürfe zu keiner Zeit gestoppt werden, nur weil eine Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde, heißt es.

Breyer warnt vor Grundrechtsverstoß

Ohne Zustimmung Deutschlands dürfte der irische Vorschlag im Ministerrat wohl keine Mehrheit finden. Ohnehin warnen Datenschutzaktivisten wie der Piratenpolitiker Patrick Breyer davor, dass die anlasslose Durchsuchung von Inhalten gegen europäische Grundrechte verstoßen könne. "Indem der Rat vom Prinzip des individuellen Verdachts als Voraussetzung jeder Überwachung privater Kommunikation abrückt, nimmt er sehenden Auges das absehbare Scheitern des Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof in Kauf", teilte Breyer mit.

Breyer forderte die Europaabgeordneten auf, keine dauerhafte Verordnung zu akzeptieren, ohne die Übergangsverordnung vollständig zu ersetzen und abzulösen. "Dieses System von Massenscans ist ein dokumentiertes Scheitern: 75 Prozent der gemeldeten Chats sind strafrechtlich nicht relevant. In Deutschland richtet sich über die Hälfte der Ermittlungen wegen 'Jugendpornografie' gegen Minderjährige selbst, oft wegen einvernehmlichem Sexting. Das System überflutet die Polizei mit Fehlalarmen und raubt ihr die dringend benötigten Kapazitäten für Ermittlungen gegen Missbrauchstäter", sagte Breyer.


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